A/CONF.231/3

Zwischenstaatliche Konferenz zur Annahme des 

Globalen Paktes fŸr eine sichere, geordnete und regulŠre Migration

Marrakesch (Marokko), 10. und 11. Dezember 2018 

Punkt 10 der vorlŠufigen Tagesordnung* 

Ergebnis der Konferenz


Ziele fŸr eine sichere, geordnete und regulŠre Migration

1. Erhebung und Nutzung korrekter und aufgeschlŸsselter Daten als Grundlage fŸr eine Politikgestaltung, die auf nachweisbaren Fakten beruht

2. Minimierung nachteiliger TriebkrŠfte und struktureller Faktoren, die Menschen dazu bewegen, ihre HerkunftslŠnder zu verlassen

3. Bereitstellung korrekter und zeitnaher Informationen in allen Phasen der Migration

4. Sicherstellung dessen, dass alle Migranten Ÿber den Nachweis einer rechtlichen IdentitŠt und ausreichende Dokumente verfŸgen

5. Verbesserung der VerfŸgbarkeit und FlexibilitŠt der Wege fŸr eine regulŠre Migration

6. Fšrderung einer fairen und ethisch vertretbaren Rekrutierung von ArbeitskrŠften und GewŠhrleistung der Bedingungen fŸr eine menschenwŸrdige Arbeit

7. BewŠltigung und Minderung prekŠrer Situationen im Rahmen von Migration

8. Rettung von Menschenleben und Festlegung koordinierter internationaler Ma§nahmen betreffend vermisste Migranten

9. VerstŠrkung der grenzŸbergreifenden BekŠmpfung der Schleusung von Migranten

10. PrŠvention, BekŠmpfung und Beseitigung von Menschenhandel im Kontext der internationalen Migration

11. Integriertes, sicheres und koordiniertes Grenzmanagement

12. StŠrkung der Rechtssicherheit und Planbarkeit bei Migrationsverfahren zur GewŠhrleistung einer angemessenen PrŸfung, Bewertung und Weiterverweisung

13. Freiheitsentziehung bei Migranten nur als letztes Mittel und BemŸhung um Alternativen

14. Verbesserung des konsularischen Schutzes und der konsularischen Hilfe und Zusammenarbeit im gesamten Migrationszyklus

15. GewŠhrleistung des Zugangs von Migranten zu Grundleistungen

16. BefŠhigung von Migranten und Gesellschaften zur Verwirklichung der vollstŠndigen Inklusion und des sozialen Zusammenhalts

17. Beseitigung aller Formen der Diskriminierung und Fšrderung eines auf nachweisbaren Fakten beruhenden šffentlichen Diskurses zur Gestaltung der Wahrnehmung von Migration

18. Investition in Aus- und Weiterbildung und Erleichterung der gegenseitigen Anerkennung von Fertigkeiten, Qualifikationen und Kompetenzen

19. Herstellung von Bedingungen, unter denen Migranten und Diasporas in vollem Umfang zur nachhaltigen Entwicklung in allen LŠndern beitragen kšnnen

20. SchaffungvonMšglichkeitenfŸrschnellere,sicherereundkostengŸnstigereRŸckŸberweisungen und Fšrderung der finanziellen Inklusion von Migranten

21. Zusammenarbeit bei der Ermšglichung einer sicheren und wŸrdevollen RŸckkehr und Wiederaufnahme sowie einer nachhaltigen Reintegration

22. Schaffung von Mechanismen zur †bertragbarkeit von Sozialversicherungs- und erworbenen LeistungsansprŸchen

23. StŠrkung internationaler Zusammenarbeit und globaler Partnerschaften fŸr eine sichere, geordnete und regulŠre Migration


Ziele und Verpflichtungen

Ziel 2: Minimierung nachteiliger TriebkrŠfte und struktureller Faktoren, die Menschen dazu bewegen, ihre HerkunftslŠnder zu verlassen

18. Wir verpflichten uns, fšrderliche politische, wirtschaftliche und soziale Bedingungen sowie Umweltbedingungen zu schaffen, unter denen die Menschen in ihren eigenen LŠndern ein friedliches, produktives und nachhaltiges Leben fŸhren und ihre persšnlichen Ambitionen verwirklichen kšnnen, und gleichzeitig dafŸr zu sorgen, dass Verzweiflung und sich verschlechternde Umweltbedingungen sie nicht dazu veranlassen, durch irregulŠre Migration anderswo eine Existenzgrundlage zu suchen. Wir verpflichten uns ferner, fŸr eine rasche und vollstŠndige Umsetzung der Agenda 2030 fŸr nachhaltige Entwicklung zu sorgen sowie auf anderen bestehenden Rahmenwerken aufzubauen und in ihre Umsetzung zu investieren, um die Gesamtwirkung des Globalen Paktes zur Erleichterung einer sicheren, geordneten und regulŠren Migration zu erhšhen.


    • 2 The 17 Agenda 2030 goals
    • 2.1 Goal 1: No poverty
    • 2.2 Goal 2: Zero hunger
    • 2.3 Goal 3: Good health and well-being for people
    • 2.4 Goal 4: Quality education
    • 2.5 Goal 5: Gender equality
    • 2.6 Goal 6: Clean water and sanitation
    • 2.7 Goal 7: Affordable and clean energy
    • 2.8 Goal 8: Decent work and economic growth
    • 2.9 Goal 9: Industry, Innovation, and Infrastructure
    • 2.10 Goal 10: Reducing inequalities
    • 2.11 Goal 11: Sustainable cities and communities
    • 2.12 Goal 12: Responsible consumption and production
    • 2.13 Goal 13: Climate action: "Take urgent action to combat climate change and its impacts by regulating emissions and promoting developments in renewable energy."[59]
    • 2.14 Goal 14: Life below water
    • 2.15 Goal 15: Life on land
    • 2.16 Goal 16: Peace, justice and strong institutions
    • 2.17 Goal 17: Partnerships for the goals


Um diese Verpflichtung zu verwirklichen, werden wir aus den folgenden Ma§nahmen schšpfen. Wir werden

a) die Umsetzung der Agenda 2030 fŸr nachhaltige Entwicklung, einschlie§lich der Ziele fŸr nachhaltige Entwicklung und der Aktionsagenda von Addis Abeba, und der Verpflichtung, diejenigen zuerst zu erreichen, die am weitesten zurŸckliegen, sowie die Umsetzung des †bereinkommens von Paris und des Sendai-Rahmens fŸr Katastrophenvorsorge 2015-2030 fšrdern;

b) in Programme investieren, die die ErfŸllung der Ziele fŸr nachhaltige Entwicklung durch die Staaten beschleunigen, mit dem Ziel, die nachteiligen TriebkrŠfte und strukturellen Faktoren zu beseitigen, die Menschen dazu bewegen, ihr Herkunftsland zu verlassen, unter anderem durch Armutsbeseitigung, ErnŠhrungssicherung, Gesundheits- und SanitŠrversorgung, Bildung, inklusives Wirtschaftswachstum, Infrastrukturentwicklung, stŠdtische und lŠndliche Entwicklung, Schaffung von ArbeitsplŠtzen, menschenwŸrdige Arbeit, Gleichstellung der Geschlechter und StŠrkung der Selbstbestimmung von Frauen und MŠdchen, Aufbau von Resilienz und Katastrophenvorsorge, KlimawandelabschwŠchung und -anpassung, BekŠmpfung der sozioškonomischen Auswirkungen aller Formen der Gewalt, Nichtdiskriminierung, Rechtsstaatlichkeit und gute RegierungsfŸhrung, Zugang zur Justiz und Schutz der Menschenrechte, sowie mit dem Ziel, friedliche und inklusive Gesellschaften mit wirksamen, rechenschaftspflichtigen und transparenten Institutionen zu schaffen und zu erhalten;

c) in enger Zusammenarbeit mit und zur UnterstŸtzung von anderen Staaten, zustŠndigen nationalen und lokalen Behšrden, nationalen Menschenrechtsinstitutionen und der Zivilgesellschaft Mechanismen zur Beobachtung und Vorauserkennung der Entwicklung von Gefahren und Bedrohungen, die Migrationsbewegungen auslšsen oder beeinflussen kšnnten, einrichten oder stŠrken, FrŸhwarnsysteme stŠrken, Notstandsverfahren und -instrumentarien entwickeln, NotfalleinsŠtze in Gang setzen und die Normalisierung nach Notsituationen unterstŸtzen;

d) in allen Regionen auf lokaler und nationaler Ebene in die nachhaltige Entwicklung investieren, damit alle Menschen ihr Leben verbessern und ihre Ambitionen verwirklichen kšnnen, durch Fšrderung dauerhaften, inklusiven und nachhaltigen Wirtschaftswachstums, einschlie§lich durch private und auslŠndische Direktinvestitionen und HandelsprŠferenzen, mit dem Ziel, fšrderliche Bedingungen zu schaffen, unter denen die Gemeinschaften und der einzelne Mensch Chancen im eigenen Land nutzen und eine nachhaltige Entwicklung voranbringen kšnnen;

e) in die Erschlie§ung von Humanressourcen investieren, durch Fšrderung von Unternehmertum, Bildung, berufsausbildenden und -qualifizierenden Programmen und Partnerschaften sowie die Schaffung produktiver ArbeitsplŠtze, entsprechend den BedŸrfnissen des Arbeitsmarktes und in Zusammenarbeit mit dem Privatsektor und den Gewerkschaften, mit dem Ziel, die Jugendarbeitslosigkeit zu senken, die Abwanderung hochqualifizierter ArbeitskrŠfte (ãbrain drainÒ) zu vermeiden und die Zuwanderung hochqualifizierter ArbeitskrŠfte (ãbrain gainÒ) in den HerkunftslŠndern zu optimieren sowie die demografische Dividende bestmšglich zu nutzen;

f) die Zusammenarbeit zwischen humanitŠren Akteuren und Entwicklungsakteuren stŠrken, unter anderem durch Fšrderung von gemeinsamen Analysen, Multi-Geber-Konzepten und mehrjŠhrigen Finanzierungszyklen, um langfristige Ma§nahmen zu entwickeln und Ergebnisse zu erzielen, die die Achtung der Rechte von Betroffenen, die Resilienz und die BewŠltigungskapazitŠten der Bevšlkerung sowie die wirtschaftliche und soziale EigenstŠndigkeit sicherstellen, und durch Sicherstellung dessen, dass bei diesen BemŸhungen die Migration berŸcksichtigt wird;

g) Migranten im Rahmen der nationalen Notfallvorsorge und -bewŠltigung berŸcksichtigen, einschlie§lich durch BerŸcksichtigung einschlŠgiger Empfehlungen aus den von Staaten gelenkten Beratungsprozessen, wie etwa der Guidelines to Protect Migrants in Countries Experiencing Conflict or Natural Disaster (Leitlinien der Initiative ãMigrants in Countries in CrisisÒ zum Migrantenschutz in von Konflikten oder Naturkatastrophen betroffenen LŠndern);


Naturkatastrophen, die nachteiligen Auswirkungen des Klimawandels und Umweltzerstšrung

h) gemeinsame Analysen und den Informationsaustausch verstŠrken, um Migrationsbewegungen, die etwa durch plštzliche und schleichende Naturkatastrophen, die nachteiligen Auswirkungen des Klimawandels, Umweltzerstšrung und andere prekŠre Situationen ausgelšst werden kšnnen, besser zu dokumentieren, zu verstehen, vorherzusagen und zu bewŠltigen, und gleichzeitig sicherstellen, dass die Menschenrechte aller Migranten wirksam geachtet, geschŸtzt und gewŠhrleistet werden;

i) Strategien zur Anpassung und zur StŠrkung der Resilienz gegenŸber plštzlichen und schleichenden Naturkatastrophen, den nachteiligen Auswirkungen des Klimawandels und der Umweltzerstšrung wie WŸstenbildung, Landveršdung, DŸrre und Anstieg des Meeresspiegels entwickeln, unter BerŸcksichtigung der mšglichen Implikationen fŸr Migration und in Anerkennung dessen, dass die Anpassung im Herkunftsland vorrangig ist;

j) ErwŠgungen betreffend Vertreibung in Katastrophenschutzstrategien einbeziehen und die Zusammenarbeit mit NachbarlŠndern und anderen in Betracht kommenden LŠndern fšrdern, um hinsichtlich FrŸhwarnung, Notfallplanung, Vorratshaltung, Koordinierungsmechanismen, Evakuierungsplanung, Vorkehrungen fŸr Aufnahme und Hilfeleistung sowie AufklŠrung der Bevšlkerung vorbereitet zu sein;

k) auf subregionaler und regionaler Ebene Konzepte und Mechanismen abstimmen und entwickeln, um der prekŠren Situation der von plštzlichen und schleichenden Naturkatastrophen betroffenen Menschen entgegenzuwirken, indem ihr Zugang zu einer humanitŠren Hilfe, die ihre GrundbedŸrfnisse deckt, gewŠhrleistet wird, unter voller Achtung ihrer Rechte, gleichviel wo sie sich befinden, und indem nachhaltige Lšsungen zur Steigerung der Resilienz und EigenstŠndigkeit gefšrdert werden, unter BerŸcksichtigung der KapazitŠten aller beteiligten LŠnder;

l) kohŠrente AnsŠtze zur BewŠltigung der Herausforderungen von Migrationsbewegungen im Kontext plštzlicher und schleichender Naturkatastrophen entwickeln, einschlie§lich durch BerŸcksichtigung einschlŠgiger Empfehlungen aus den von Staaten gelenkten Beratungsprozessen, wie etwa der Agenda for the Protection of Cross-Border Displaced Persons in the Context of Disasters and Climate Change (Agenda zum Schutz der aufgrund von Katastrophen und KlimaŠnderungen Ÿber Grenzen hinweg Vertriebenen) und der Plattform zu Flucht vor Naturkatastrophen.


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Version: 9.11.2018

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Joachim Gruber