Standortauswahlgesetz zur Endlagersuche beschlossen
Gegen das Votum der Linksfraktion bei einer Enthaltung der FDP hat der Bundestag am 28. Juni den Gesetzentwurf von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle und zur Änderung anderer Gesetze (17/13471) in der vom Umweltausschuss geänderten Fassung (17/14181) angenommen. Der wortgleiche Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/13833, 17/13926) wurde einvernehmlich für erledigt erklärt.
Mit dem Gesetz werden die einzelnen Verfahrensschritte für die ergebnisoffene Suche und Auswahl eines Standortes für den sicheren Verbleib der radioaktiven Abfälle festgelegt. Auch wird das Ziel festgeschrieben, den Standort für die Einrichtung eines Endlagers für Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle zukünftig durch Bundesgesetz festzulegen.
Die Änderungen am Koalitionsentwurf beziehen sich unter anderem auf die Zusammensetzung der geplanten Bund-Länder-Kommission "Lagerung hochradioaktiver Abfallstoffe", der 33 Mitglieder angehören. Darunter sind auch Bundestagsabgeordnete aller Fraktionen, die allerdings nicht stimmberechtigt sind.
Das Parlament lehnte mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen einen Entschließungsantrag der Linksfraktion (17/14213) ab, statt der gesetzlichen Regelungen zur Standortauswahl zunächst weitere Vorarbeiten zu leisten und die Entsorgungsrücklagen der Energiekonzerne in einen öffentliche-rechtlichen Fonds zu überführen.
Auf Empfehlung des Umweltausschusses (17/14179) wies das Parlament ferner einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/12509) zurück, wonach sich die Bundesregierung international für ein Ende der Atomkraftnutzung einsetzen und die Energiewende in Deutschland mit aller Kraft vorantreiben sollte.
Auf Empfehlung des Umweltausschusses (17/14187) scheiterte die SPD mit einem Antrag (17/5901), Transparenz bei Rückstellungen im Kernenergiebereich zu schaffen. Während sich Die Linke enthielt, stimmten die Grünen mit der SPD.
Bei Enthaltung der SPD und gegen das Votum von Linksfraktion und Grünen lehnte der Bundestag einen Antrag der Linken (17/5480) ab, die Rückstellungen der Atomkraftwerksbetreiber in einen öffentlich-rechtlichen Fonds zu überführen.
Mit dem gleichen Stimmenverhältnis fand auch ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/6119) keine Mehrheit, die Rückstellungen der Atomwirtschaft in Ökowandel-Fonds zu überführen und Sicherheit, Transparenz und ökologischen Nutzen zu schaffen, statt an "Wettbewerbsverzerrung und Ausfallrisiko" festzuhalten.
Version: 30. Juni 2013
Adresse dieser Seite
Home
Joachim Gruber