Standortauswahlgesetz zur Endlagersuche beschlossen

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Gegen das Votum der Linksfraktion bei einer Enthaltung der FDP hat der Bundestag am 28. Juni den Gesetzentwurf von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle und zur Änderung anderer Gesetze (17/13471) in der vom Umweltausschuss geänderten Fassung (17/14181) angenommen. Der wortgleiche Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/13833, 17/13926) wurde einvernehmlich für erledigt erklärt.
Mit dem Gesetz werden die einzelnen Verfahrensschritte für die ergebnisoffene Suche und Auswahl eines Standortes für den sicheren Verbleib der radioaktiven Abfälle festgelegt. Auch wird das Ziel festgeschrieben, den Standort für die Einrichtung eines Endlagers für Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle zukünftig durch Bundesgesetz festzulegen.
Die Änderungen am Koalitionsentwurf beziehen sich unter anderem auf die Zusammensetzung der geplanten Bund-Länder-Kommission "Lagerung hochradioaktiver Abfallstoffe", der 33 Mitglieder angehören. Darunter sind auch Bundestagsabgeordnete aller Fraktionen, die allerdings nicht stimmberechtigt sind.


Version: 30. Juni 2013
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Joachim Gruber