IV. Das gesamte Entsorgungskonzept für den nuklearen Müll aus Atomkraftwerken ist gescheitert

Sicher für alle Zeiten

Die Asse wurde ausgewählt, weil das Lagermedium Salz als trocken galt, heißt es in alten Akten. Der Wassereinbruch wurde deshalb von den Betreibern als der „Größte Anzunehmende Unfall“ (GAU) bezeichnet. Dieser Fall wurde jedoch zugleich als völlig abwegig und unwahrscheinlich ausgeschlossen. In einem Gutachten heißt es,

„dass die Gefährdung für die Schachtanlage Asse II durch Wasser- oder Laugeneinbrüche als minimal anzusehen bzw. mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit sogar auszuschließen ist. Vielmehr lässt sich die diesbezügliche Situation [in der Asse] – gerade auch im Vergleich mit anderen Salzvorkommen – als durchaus günstig bezeichnen.“[1]

Forscher von GSF und Euratom erklärten, die Asse sei „sicher für alle Zeiten“.[2]

Schon länger suchten die Industrie und die damalige Bundesregierung nach Möglichkeiten zur billigen Beseitigung von radioaktivem Müll.

  • Im Sommer 1967 versenkte die Bundesrepublik zusammen mit den Niederlanden, Belgien und Frankreich „probeweise“ 1430 Tonnen radioaktiven Mülls im Atlantik. Von Emden fuhr der Frachter mit Atommüll aus dem Forschungszentrum Karlsruhe auf die Position 42.30 West und 14.30 Nord und versenkte den Müll 400 Kilometer vor der Küste von Portugal.
  • Entscheidendes Kriterium für den Entsorgungsweg waren damals offenbar nicht die Sicherheitsfragen, sondern allein die Kosten. Man entschied sich letztlich für ein billig erworbenes ehemaliges Kali- und Steinsalzbergwerk bei Wolfenbüttel: Den Schacht Asse II. Nach damals vorliegenden Berechnungen war diese Lösung billiger als Transport und Versenkung im Meer.

Im Jahr 1967 begann man in der Asse mit der Einlagerung von radioaktivem Müll, auch wenn von Anfang an klar war, dass auch diese Form der Entsorgung Gefahren für Mensch und Umwelt barg.

Die Pfütze: Schon immer feucht
Der Parlamentarische Untersuchungsausschuss zur Asse im niedersächsischen Landtag hat  gezeigt, dass der Schacht Asse II eigentlich nie trocken war. Bei einigen Insidern hatte die Asse offenbar den Spitznamen „Pfütze“.

  • Erste Laugenzuflüsse sind für 1912 und 1939 dokumentiert.
  • 3 – 4 Kubikmeter Süßwasser flossen schon im Jahr 1964 täglich zu, dazu 0,7 Kubikmeter Lauge auf der 750 Meter Sohle.[3]
  • Am 6.3.1979 ereignete sich ein Laugeneinbruch bei dem im Bergwerk ca. 30-40 Kubikmeter Lauge mit ca. 70 atü Druck austraten, was einer etwa 50 Meter hohen Wassersäule entspricht.

Alle Zuflüsse hatte man immer wieder abgedichtet. Im Jahr 1988 kam es in der Asse jedoch zu einem Laugenzufluss, der sich bis zum heutigen Tag nicht mehr stoppen ließ.

  • Während in den Jahren 1988/89 zunächst nur 60 Kubikmeter pro Jahr zuflossen, sind es heute 12 Kubikmeter am Tag.

Erst im Jahr 2008 wurde bekannt, dass es schon vor dem Jahr 1988 immer wieder temporäre Laugenzuflüsse gegeben hatte. Die benachbarten Schächte Asse I und III sind schon früher abgesoffen und wurden aufgegeben.
Unerklärlich bleibt, wie Prof. Klaus Kühn vor diesem Hintergrund behaupten konnte, dass ein Laugeneinbruch mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auszuschließen sei. Dies nährt immer wieder den Verdacht, dass die Asse noch andere Funktionen hatte. Der Historiker Detlef Möller dokumentiert ein Schreiben des ehemaligen Leiters der Asse an das Bundesschatzamt, heute Bundesfinanzministerium, wo es heißt:

„Wir wissen, dass es Bedenken gibt, die Asse zu nutzen, aber Sie wissen auch, dass es höchst gewichtige Gründe gibt, sie trotzdem zu nutzen.“

Im Bergwerk Asse II wurde von 1909 bis 1964 Kalisalz und Steinsalz gefördert. Zurück blieb ein Hohlraumvolumen, dass mit 3,35 Millionen Kubikmetern etwa 10 mal größer war als das derzeit im Salzstock Gorleben aufgefahrene Volumen. Andere Quellen sprechen von einem Volumen von 5 Millionen Kubikmetern.

Ende des Jahres 1978 wurde die offizielle Einlagerung beendet, weil die damalige Landesregierung wegen einer Änderung im Atomgesetz die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens für atomare Endlager forderte.

Eine wahre Ikone
Über viele Jahre galt Prof. Dr. Klaus Kühn vom Institut für Tieflagerung der Gesellschaft für Strahlenschutz (GSF) und Honorarprofessor der Universität Clausthal als „Endlagerpapst“ und „wahre Ikone in der Endlagerforschung“ .[4] Für seine Tätigkeit bekam er das Bundesverdienstkreuz. Er „diente“ den Ministern Baum, Zimmermann, Wallmann, Töpfer und Merkel in der Reaktorsicherheitskommission (RSK) und galt als der „Verbindungsoffizier“ zu zahlreichen ausländischen Institutionen für radioaktive Endlagerung. Als Direktor des Instituts für Tieflagerung der GSF war er auch wissenschaftlicher Leiter der Schachtanlage Asse.

Im Jahr 2001 beschrieb Prof. Kühn die Arbeit in der Asse mit folgenden Worten:

„Ziel war es, für ein geplantes Endlager im Salzstock Gorleben die entsprechenden Techniken und die wissenschaftlich-technischen Daten zu ermitteln und bereit zu stellen. Der Salzstock Gorleben war in der Eignungsuntersuchung. Wir von der GSF sollten im Forschungsbergwerk Asse die entsprechenden Technologien und wissenschaftlichen Untersuchungen durchführen.“

Bei dem Clausthaler Kolloquium zur Endlagerung 2003 erklärte Staatssekretär Christian Eberl für das niedersächsische Umweltministerium, die in der Asse erzielten Ergebnisse

„bildeten eine Grundlage für die von der Bundesregierung in Angriff genommenen Erkundungsarbeiten für ein Endlager auch Wärme entwickelnder hochradioaktiver Abfälle im Salzstock Gorleben.“

In der ersten Teilbetriebsgenehmigung des Atomkraftwerks Brokdorf von 1985 steht der Satz:

„Das Salzbergwerk Asse bei Wolfenbüttel ist für die Endlagerung von radioaktiven Abfallstoffen vorgesehen. Im Einvernehmen zwischen der Bundesregierung und der Landesregierung in Niedersachsen soll dieses Bergwerk jedoch in erster Linie als Versuchsanlage für Gorleben dienen.“

Entsorgung: Die schöne Illusion
Im Jahr 1977 hat die Bundesregierung im Einvernehmen mit der Mehrheit der Länder „Grundsätze zur Entsorgungsvorsorge für Kernkraftwerke“ (Entsorgungsgrundsätze) aufgestellt, um den bundeseinheitlichen Vollzug des § 9a Abs 1 AtG [5] sicherzustellen und um den Antragstellern und Genehmigungsbehörden von Kernkraftwerken die schon im Rahmen der Genehmigungsverfahren herbeizuführenden Konkretisierungen einer Entsorgungsvorsorge zu verdeutlichen.[6]

  • Die Anlagenbetreiber müssen jährlich die Entsorgung detailliert nachweisen und Veränderungen des Entsorgungskonzepts unverzüglich melden.
  • Bei Wegfall der Voraussetzungen der Entsorgungsvorsorge kann die Betriebsgenehmigung für laufende Kernkraftwerke nach § 17 Abs. 3 Nr. 2 bzw. Abs. 5 AtG widerrufen werden.
  • Der Betreiber eines Atomkraftwerkes ist nach dem Verursacherprinzip verpflichtet, bestrahlte Brennelemente und sonstige radioaktive Abfälle „schadlos zu verwerten oder als radioaktive Abfälle geordnet zu beseitigen“.

Der ehemalige Abteilungsleiter der niedersächsischen Atomaufsicht im Umweltministerium, Horst zur Horst, stellte fest, dass die Entsorgung und der Fortschritt bei der Forschung in der Asse ein Bestandteil des Entsorgungsvorsorgenachweises der laufenden Atomkraftwerke war: Dies hatte

„unmittelbar erhebliche Konsequenzen für die Frage der Entsorgung der Kernkraftwerke. Es folgte nach den Verhandlungen über die Asse zwischen Bund und Land die Frage, wie sich für die atomrechtlichen Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden der Länder für die Kernkraftwerke die Genehmigungszulassung darstellt; dies sind die berühmten Entsorgungsvorsorge-Grundsätze, die dann zwischen Ländern und Bund beraten wurden.“[7]

Weiter führte zur Horst aus:

„Asse war Forschungsbergwerk und war natürlich wichtiger Bestandteil in der Forschung und Entwicklung für die Endlagerung radioaktiver Abfälle im Salz. Asse war nicht nur in der Bundesrepublik – Niedersachsen selbstredend nicht nur -, sondern in der ganzen Welt eigentlich das Forschungszentrum, was für die Endlagerung im Salz die entsprechenden Forschungstätigkeiten durchführte“.

„Die Entsorgungsvorsorge wurde [darüber hinaus] durch die Aufarbeitungsverträge mit Großbritannien und Frankreich, durch die Brennelementezwischenlager in Gorleben und Ahaus sowie durch die positive Einschätzung der direkten Endlagerung und die bestätigte Eignungshöffigkeit des Salzstockes Gorleben als gesichert angesehen“,

schreibt ein intimer Kenner, ehemaliger Mitarbeiter der Kernbrennstoffwiederaufarbeitungsgesellschaft (KEWA), der Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe (WAK) und des Kernforschungszentrums Karlsruhe (KfK) im Jahr 2003.[8]

Hoffnung auf Eignung
Unterschiedliche Quellen belegen: Die Asse war das Versuchsbergwerk für ein Endlager im Salzstock von Gorleben. Die „Hoffnung auf Eignung“, für die der bergmännische Begriff „Eignungshöffigkeit“ steht, war eng verknüpft mit den Fortschritten bei den Forschungsarbeiten in der Asse und dem Nachweis der Eignung von Salz als Endlagermedium. Hier fand so genannte „Gorleben-relevante Forschung“ statt.

Drei dieser „Großversuche“ galten noch bis Anfang der neunziger Jahre als unverzichtbar für die Genehmigung von Gorleben. Das war einhellige Auffassung des BMU und des BMBF. Bis Ende der achtziger Jahre vertrat die Regierung Albrecht und der Leiter der zuständigen Abteilung für nukleare Entsorgung, Horst zur Horst, ebenfalls diese Auffassung.[9] Zu den Versuchen gehörten insbesondere

  1. der Radiolyseversuch mit hochradioaktivem Abfall aus den USA,
  2. der Versuch mit Hochtemperaturreaktor-Brennelementen [10] und
  3. der Dammbauversuch.

Eine Antwort zu IV. Das gesamte Entsorgungskonzept für den nuklearen Müll aus Atomkraftwerken ist gescheitert

  1. Analogie zwischen nuklearer Endlagerforschung und Klimaforschung

    Bei der Suche nach einem nuklearen Endlager bewegt man sich in einem Gebiet mit vielen wissenschaftlich-technischen Unsicherheiten. Ähnliche methodische Probleme hat man bei der Arbeit auf dem Gebiet der Erderwärmung, und damit kann das formale Vorgehen des Intergovernmental Panels on Climate Change (IPCC) als Anregung für das Vorgehen bei unserer Endlagersuche dienen (auch die kürzlich entdeckten prozeduralen Fehler können dafür hilfreich sein). Dieses Vorgehen und die zu Grunde liegende wissenschaftliche Ethik wurden Dezember 2009 in einem Panel des Massachussetts Institute of Technology (MIT) dargelegt:

    1. Original
    2. Transskript wesentlicher Teile

    Den Rahmen bietet die Plattform “MITWorld: Distributed Intelligence“, die es sich zur Aufgabe gemacht hat, der Welt Zugang zur Forschung am MIT zu geben. Ähnliche Plattformen unterhalten auch andere US-Eliteuniversitäten.

    Fazit:
    Die dort entwickelten Kriterien könnten als Wegweiser für den Asse-Untersuchungsausschuß dienen.

Kommentar verfassen

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit Deinem WordPress.com-Konto. Abmelden / Ändern )

Twitter-Bild

Du kommentierst mit Deinem Twitter-Konto. Abmelden / Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit Deinem Facebook-Konto. Abmelden / Ändern )

Verbinde mit %s

Follow

Bekomme jeden neuen Artikel in deinen Posteingang.

%d Bloggern gefällt das: