Staatsziel Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen

Nach dem Regierungswechsel von 1998 begannen erneut Verhandlungen über einen Atomkonsens, die am 14.6.2000 zum Abschluss gebracht wurden. Damit wurde die Laufzeit der Atomkraftwerke auf 32 Jahre beschränkt und die Konsequenz aus dem Fehlen einer Option zur dauerhaft sicheren Lagerung von Atommüll und insbesondere von abgebrannten Brennelementen gezogen. Die Deutsche Umwelthilfe [51] stellt 2010 in einem Gutachten fest:

„Über fünfzig (!) Jahre nach Einführung des Atomgesetzes gibt es für abgebrannte Brennelemente, das heißt hochradioaktive, wärmeentwickelnde Abfälle keine Entsorgungslösung. Die staatliche Schutzpflicht gemäß Art. 2 Abs. 2 und Art. 14 Abs.1 GG verlangt jedoch einen effektiven Schutz vor den Risiken der friedlichen Nutzung der Atomenergie. Das schließt die Bewahrung vor Gefahren ein, die aus radioaktiven Abfällen resultieren. Art. 2 Abs. 2 und Art. 14 Abs. 1 GG gebieten damit eine effektive Entsorgung im Wege der Endlagerung. Nichts anderes ergibt sich aus dem gemäß Art. 20a GG gebotenen Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen auch für künftige Generationen. Daraus wiederum folgt eine staatliche, die Endlagerung umfassende Entsorgungsvorsorgepflicht. § 9a Abs. 3 AtG konkretisiert diese Pflicht einfachgesetzlich. Dieser Pflicht ist der Bund im Hinblick auf hochradioaktive Abfälle bis heute nicht nachgekommen.“

Weiter heißt es in der Zusammenfassung des Gutachtens:

„Die von Beginn an prekäre Situation in der Asse II hätte niemals als Nachweis der Erfüllung der Entsorgungsvorsorgepflicht gelten dürfen. Nichts anderes gilt in Bezug auf den Salzstock Gorleben in Anbetracht des trotz jahrzehntelanger Erkundungsarbeiten fehlenden Eignungsnachweises und der Beschränkung des zudem offenbar nicht weiter verfolgten Planfeststellungsantrags von 1977 auf die Endlagerung schwach- und mittelradioaktiver Abfälle. Die Bejahung der so genannten Eignungshöffigkeit für den Salzstock Gorleben genügte – selbst wenn sie allein auf Grund fachlicher Kriterien zustande gekommen sein sollte – zu keiner Zeit den gesetzlichen Voraussetzungen der Entsorgungsvorsorgepflicht. Erst mit der Atomgesetznovelle von 2002 wurden Konsequenzen aus der ungelösten Entsorgungsfrage gezogen. Die Betriebsgenehmigungen wurden befristet, insbesondere auch wegen der ungelösten Entsorgungsfrage. Die Produktion radioaktiver Abfälle wurde auf die Menge begrenzt, die während der Restlaufzeiten anfällt. In einer Abwägung zwischen den Vorsorge- und Schutzpflichten des Staates für das Leben und die Gesundheit seiner Bürgerinnen und Bürger einerseits und den verfassungsrechtlich geschützten Eigentumsrechten der Betreiber andererseits hat der Gesetzgeber 2002 Regelungen getroffen, mit denen der Betrieb von Atomkraftwerken nur noch für einen bestimmten Zeitraum hingenommen wird. Die Betreiber haben diese Beschränkung akzeptiert und in der mit der Bundesregierung abgeschlossenen Vereinbarung vom 14. Juni 2000 den so genannten Atomkonsens „als einen wichtigen Beitrag zu einem umfassenden Energiekonsens“ bezeichnet.“

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Zum Schluss:

Wir danken der Verwaltung des Niedersächsischen Landtages und ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die umfassende Betreuung des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses.

Informationen über Termine und Kurzberichte der Sitzungen stellt der Niedersächsische Landtag auf einer speziellen Website zur Verfügung:
www.landtag-niedersachsen.de/organisation/pua/pua_index.htm
Die Sitzungsprotokolle selbst stehen nicht im Netz, werden aber auf Anforderung von der Landtagsverwaltung herausgegeben.

Mehr Informationen unter www.gruene-niedersachsen.de

Diese Zwischenbewertung wurde zusammengestellt von: Stefan Wenzel, MdL, Gabriele Heinen-Klajic, MdL sowie den FraktionsmitarbeiterInnen Ulrike Fink, Wigbert Mecke, Rudi Zimmeck und Michael Pelke.

Eine Antwort zu Staatsziel Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen

  1. Die Obama-Administration hat eine transparente und unter Bürgerbeteiligung ablaufende (“partizipatorische”) Entscheidungsfindung im gesamten politischen Bereich zur Pflicht gemacht (Open Government Directive). Diese Beteiligung, z.B. auf der Basis des Internets, ist Teil des Gewebes der neuen Politik, nicht nur eine Zugabe:

    Auch in Deutschand wird die Vernetzung durch IT als Mittel der Bürgerbeteiligung und -Information diskutiert. Die Sendereihe “Breitband” des Deutschlandradio Kultur berichtet regelmäßig darüber (die Sendungen werden immer samstags 14:05 – 15 Uhr ausgestrahlt und im Internet vorgehalten und archiviert). 3 Beispiele:

    • Wäre ein transparenterer Umgang mit Daten über die Stadt- und Regionsentwicklung ein Schlüssel zu mehr Akzeptanz politischer Projekte? Darum geht es im Gespräch mit dem Kommunikationswissenschaftler Stephan Weichert (im Cache).
    • Politikverdrossenheit war gestern. Das Netz hat neue und sehr einfache Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung geschaffen. Bricht ein Zeitalter der digitalen Basisdemokratie an? Und wie kann politische Teilhabe tatsächlich organisiert werden? Ein Gespräch mit dem Wissenschaftler Thomas Gebel (im Cache).
    • Nach einer Zusammenfassung von Andreas Noll über die Rolle der sozialen Netzwerke für die Revolution in Ägypten folgt ein Gespräch -im Cache- (ungeschnitten und in englischer Sprache -im Cache, Transskript-) mit Micah Sifry. Der US-Politblogger ist Mitbegründer des Personal Democracy Forums und gilt als Demokratie- und Netzexperte. In Kürze erscheint sein Buch “WikiLeaks and the Age of Transparency”.

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