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Umwelt - Kernindikatorensystem
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Thema:

 

 

Letzte Aktualisierung:  07.11.2005

Thema:

Klimaänderungen

Unterthema:

Treibhauseffekt – Eine globale Herausforderung

Indikator:

Emissionen der sechs im Kyoto-Protokoll genannten Treibhausgase

 

- Pressure -

 

 

 

Fachliche Bewertung

Bis 2003 hat Deutschland seine Treibhausgasemissionen gegenüber dem Basisjahr des Kyoto-Protokolls (CO2, CH4, N2O: 1990, H-FKW, FKW, SF6: 1995, insgesamt 1 248 Mio. t CO2-Äqivalente) um 231 Mio. t oder 18,5 % gesenkt. Zur Erreichung der Minderungsverpflichtung im Rahmen der EU-Lastenverteilung zum Kyoto-Protokoll fehlen noch 31 Mio. t oder 2,5 %. Damit ist Deutschland sehr nahe an der Zielerfüllung, bedarf aber weiterer stetiger Anstrengungen insbesondere zur CO2-Minderung, um sein Ziel sicher zu erreichen. Der Anstieg der Emissionen in den Jahren 1996, 2001 und 2003 beruhte weitestgehend auf witterungsbedingten Zunahmen des CO2-Ausstoßes.

Bedeutung

Der anthropogene Anteil am Treibhauseffekt wird durch die seit Beginn der Industrialisierung kontinuierlich erhöhten Konzentrationen einer Reihe von Gasen in der Erdatmosphäre verursacht. Ursache sind Emissionen, die in erster Linie aus der Verbrennung von fossilen Energieträgern stammen. Daneben spielen nichtenergetische Produktionsprozesse sowie das Konsumverhalten eine Rolle. Die wichtigsten beteiligten Gase sind Kohlendioxid (CO2), Methan (CH4), Distickstoffoxid/Lachgas (N2O), perfluorierte und teilfluorierte Kohlenwasserstoffe (FKW und H-FKW) sowie Schwefelhexafluorid (SF6).

Mit dem Ziel einer Stabilisierung der Treibhausgaskonzentrationen in der Atmosphäre auf einem Niveau, auf dem eine gefährliche anthropogene Störung des Klimasystems verhindert wird, haben sich die entwickelten Länder mit dem Kyoto-Protokoll von 1997 zur Klimarahmenkonvention der UN zu einer Senkung der Emissionen der genannten Treibhausgase verpflichtet. Die Europäische Union übernahm eine Verpflichtung zur Minderung der Gesamtemissionen ihrer damaligen Mitgliedstaaten, deren jeweilige Minderungsbeiträge im Rahmen eines internen EU-Lastenausgleichs geregelt wurden. In den Jahren zwischen dem rechnerischen Basisjahr und 2002 sanken die Treibhausgasemissionen der EU-15 insgesamt um 2,9 %. Deutschland als bedeutendster Einzelemittent in der EU erreichte die mengenmäßig größte Emissionsreduzierung.

Damit das Kyoto-Protokoll in Kraft treten konnte, musste es von mindestens 55 Staaten ratifiziert werden, die ihrerseits mindestens 55 % der Treibhausgasemissionen der Industrieländer im Jahre 1990 verursachten. Mit Russland haben 150 Staaten (Stand 29.04.2005), darunter Deutschland, die zusammen über 60 % der Treibhausgasemissionen der Industrieländer umfassen, das Kyoto-Protokoll ratifiziert. Am 16. Februar 2005 trat das Kyoto-Protokoll verbindlich in Kraft.

Die Erfüllung der Minderungsverpflichtungen nach dem Kyoto-Protokoll wird allerdings nicht ausreichen, um die Treibhausgaskonzentrationen in der Atmosphäre auf einem Niveau zu stabilisieren, das die Erhöhung der globalen Durchschnittstemperatur auf höchstens 2 °C über dem vorindustriellen Niveau begrenzt (siehe Indikator „Atmosphärische CO2-Konzentrationen“). Die Bundesregierung hat daher vorgeschlagen, dass Deutschland bis zum Jahr 2020 seine Treibhausgasemissionen um 40 % (bezogen auf das Basisjahr 1990) reduzieren wird, wenn die EU-Staaten einer Reduzierung der europäischen Emissionen um 30 % im gleichen Zeitraum zustimmen.

Beitrag der einzelnen Treibhausgase zu den Gesamtemissionen

Die Kohlendioxidemissionen werden weit überwiegend durch Prozesse der stationären und mobilen Verbrennung verursacht. Die CO2-Emissionen gingen überwiegend in der ersten Hälfte der Neunziger Jahre des 20. Jahrhunderts aufgrund der Umstrukturierungsprozesse in den neuen Ländern (Umbau der Wirtschaft, damit einhergehende Steigerung der Energieeffizienz, Umstieg auf emissionsärmere Energieträger, Stilllegung veralteter Anlagen) zurück. 1996, 2001 und 2003 kam es witterungsbedingt zu einem Wiederanstieg des CO2-Ausstoßes, der in den Folgejahren jeweils kompensiert wurde.

Die Methanemissionen konnten bis 2003 kontinuierlich zurückgeführt werden. Der Rückgang wurde in der Hauptsache durch Verminderung der Emissionen aus der Abfallwirtschaft durch verstärkte Abfallverwertung, die rückläufige Kohleförderung und die Verringerung der Tierbestände in den neuen Ländern verursacht. Weiterhin wirkten sich die Sanierung der Gasverteilungsnetze und die Brennstoffumstellung auf flüssige und gasförmige Brennstoffe bei kleineren Feuerungsanlagen emissionsmindernd aus.

Hauptemittenten von Distickstoffoxid waren im Jahr 1990 noch zu etwa gleichen Teilen Industrie und Landwirtschaft. Aufgrund der Initiative der beiden Adipinsäurehersteller (Adipinsäure: Grundstoff in der Kunststoffherstellung, Lösungsmittel, Weichmacher) in Deutschland gingen die N2O-Emissionen aus dem Bereich der Industrieprozesse in der zweiten Hälfte der Neunziger Jahre erheblich zurück.

Die zunehmende Verwendung von H-FKW als Ersatz für die ozonabbauenden und treibhauswirksamen voll- und teilhalogenierten Fluorkohlenwasserstoffe ließ die Emissionen in der zweiten Hälfte der Neunziger Jahre steil ansteigen.

Die FKW-Emissionen gingen seit 1995 (Basisjahr für die Erreichung des Kyoto-Ziels) um 66 % zurück.

Die Schwefelhexafluorid-Emissionen stiegen bis 1995 infolge des vermehrten Einsatzes von SF6 als Füllgas für Schallschutzfenster und Autoreifen stark an, waren danach jedoch rückläufig. 2002/03 machten sie noch 61 % der Emissionen des Jahres 1995 (Basisjahr für die Erreichung des Kyoto-Ziels) aus.

Beitrag der Emittentengruppen zu den Treibhausgasemissionen

Die mit über 80 % bei weitem bedeutendste Quelle von Treibhausgasemissionen ist der Verbrauch von Energie, etwa in Kraftwerken oder im Verkehr. Bedingt durch die überdurchschnittlichen Minderungserfolge in anderen Bereichen steigt auch die relative Bedeutung dieser Quellgruppe stetig an. Die Entwicklung ist eng an den Emissionsverlauf von CO2 gekoppelt.

Die Landwirtschaft ist mit fast 9 % die bedeutendste der anderen Emittentengruppen. Der Verlauf der CH4- und N2O-Emissionen folgt im Wesentlichen der Entwicklung der Tierbestände.

Im Bereich der Emissionen aus Industrieprozessen hatten die emissionsmindernden Maßnahmen bei der Adipinsäureproduktion einen stark mindernden Effekt. Gegenläufig entwickelten sich die H-FKW-Emissionen. Im Ergebnis haben die Industrieprozesse im Jahr 2003 einen Anteil von unter 5 % an den Gesamtemissionen.

Die deutlichste relative Minderung der Treibhausgas-Emissionen trat im Bereich der Abfallwirtschaft auf, was auf eine kontinuierliche Rückführung der Methanemissionen infolge verstärkter Abfallverwertung zurückzuführen ist. Die im Laufe der Neunziger Jahre verstärkte Verwertung von Abfällen hat zu einer Minderung insbesondere der Deponieemissionen geführt. Bis 2003 wurden die Emissionen um fast zwei Drittel auf unter 1,5 % der Gesamtemissionen zurückgeführt.

Die Emissionen aus der Produktverwendung sind nicht sehr hoch. Für 1990 wurde ein Wert für die medizinische Verwendung von Lachgas in der Narkose ermittelt, der seitdem fortgeschrieben wird.

Methodik der Indikatorenbildung

Emissionsdaten werden berechnet nach der Formel „Aktivitätsrate (Brennstoffeinsatz bzw. Produktausstoß) * mittlerer Emissionsfaktor = Emission“. Die Primärdaten für die Berechnungen entstammen amtlichen und halbamtlichen Statistiken, Forschungsberichten und Modellrechnungen.

Bewertungsgrundlagen

Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen, 1992 http://unfccc.int/resource/docs/convkp/conveng.pdf
Art. 2: Stabilisierung der Treibhausgas-Konzentrationen in der Atmosphäre auf einem Niveau, auf dem eine gefährliche anthropogene Störung des Klimasystems verhindert wird, innerhalb eines Zeitraums, der ausreicht, dass sich die Ökosysteme auf natürliche Weise den Klimaänderungen anpassen können und die Nahrungsmittelerzeugung nicht bedroht wird, der eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung erlaubt.
Art. 4 (2) b): Die entwickelten Länder senken die Emissionen von CO2 und anderen im Montrealer Protokoll nicht geregelten Treibhausgasen bis zum Jahr 2000 auf das Niveau von 1990.

Kyoto-Protokoll zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen, Art. 3.1
http://unfccc.int/resource/docs/convkp/kpeng.pdf
Minderung der Treibhausgas-Emissionen in CO2-Äquivalenten (CO2, CH4, N2O: Bezugsjahr 1990, H-FKW, FKW, SF6: Bezugsjahr wahlweise 1990 oder 1995) bis 2008 - 2012: Industrie-Länder („Annex-B-Länder“) um mindestens 5 %, EU-15 8 %, Deutschland (EU-Lastenausgleich) 21 %

Beschluss Nr. 1600/2002/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juli 2002 über das sechste Umweltaktionsprogramm der Europäischen Gemeinschaft, Amtsblatt L 242/6 vom 10.09.2002, Art. 5 (1), 1. Anstrich
http://europa.eu.int/eur-lex/pri/de/oj/dat/2002/l_242/l_24220020910de00010015.pdf
Ratifizierung und Inkrafttreten des Kyoto-Protokolls zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen bis 2002 und Erfüllung der dort eingegangenen Verpflichtung, die Emissionen bis 2008-2012 um 8 %, gemessen am Stand von 1990 für die Europäische Gemeinschaft in ihrer Gesamtheit entsprechend der in den Schlussfolgerungen des Rates vom 16./17. Juni 1998 dargelegten Verpflichtung jedes einzelnen Mitgliedstaates zu reduzieren.

Belgien

-7,5 %

Dänemark

-21,0 %

Deutschland

-21,0 %

Finnland

0 %

Frankreich

0 %

Griechenland

25,0 %

Großbritannien

-12,5 %

Irland

13,0 %

Italien

-6,5 %

Luxemburg

-28,0 %

Niederlande

-6,0 %

Österreich

-13,0 %

Portugal

27,0 %

Schweden

4,0 %

Spanien

15,0 %

EU-15 Gesamt

-8,0 %

 

Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (Hrsg.): Perspektiven für Deutschland. Unsere Strategie für eine nachhaltige Entwicklung, Stand: Oktober 2004, Berlin 2004, S. 41
http://www.bundesregierung.de/Anlage925899/Br_Nachh2004.pdf.
Reduktion der "Kyoto-Gase" um 21 % bis zum Zeitraum 2008 bis 2012 gegenüber 1990 bzw. 1995 für SF6, H-FKW und FKW. Fortentwicklung des nationalen Klimaschutzprogramms.

Erneuerung - Gerechtigkeit – Nachhaltigkeit. Für ein wirtschaftlich starkes, soziales und ökologisches Deutschland. Für eine lebendige Demokratie. Koalitionsvertrag der Fraktionen der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands und des Bündnis 90/Die Grünen, Berlin, 16. Oktober 2002, V. Ökologische Modernisierung und Verbraucherschutz
Wir werden vorschlagen, dass die EU sich im Rahmen der internationalen Klimaschutzverhandlungen für die zweite Verpflichtungsperiode des Kyoto-Protokolls bereit erklärt, ihre Treibhausgase bis zum Jahr 2020 um 30 % (gegenüber dem Basisjahr 1990) zu reduzieren. Unter dieser Voraussetzung wird Deutschland einen Beitrag von minus 40 % anstreben. Wir bekräftigen das nationale Klimaschutzprogramm von 2000 mit seinen sektoralen Ansätzen. ... Ziel ist es, die Fläche an Sonnenkollektoren in den nächsten Jahren zu verdoppeln.

Selbstverpflichtung der deutschen Wirtschaft (Fachverband Primäraluminium) vom 20.Juni 1997
Verringerung der bei der Aluminiumherstellung entstehenden langlebigen Treibhausgase (CF4- und C2F6-Emissionen) um mindestens 50 % bis zum Jahr 2005 (Basis 1990).

Selbstverpflichtung der deutschen Wirtschaft vom 09.November 2000
Verringerung ihrer spezifischen Emissionen über alle sechs im Kyoto-Protokoll genannten Treibhausgase (CO2, CH4, N2O, SF6, HFKW, FKW) insgesamt um 35 % bis 2012 im Vergleich zu 1990.

Maßnahmen zur Zielerreichung

a. Im Rahmen internationaler Klimaschutzpolitik:

Einführung eines Emissionshandelssystems (Art. 17 des Kyoto-Protokolls) durch die EU (Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 2003 über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft und zur Änderung der Richtlinie 96/61/EG des Rates (ABl. EU Nr. L 275 S. 32).
http://europa.eu.int/eur-lex/pri/de/oj/dat/2003/l_275/l_27520031025de00320046.pdf
Einführung weiterer flexibler Instrumente (Joint Implementation JI (Art. 6 des Kyoto-Protokolls) und Clean Development Mechanism CDM (Art. 12 des Kyoto-Protokolls):

Das zugrunde liegende Prinzip bei JI und CDM ist gleich: Ein Investor führt in einem Gastland ein Projekt durch, das Emissionen mindert und erhält dafür Emissionsgutschriften. Ein derartiges Projekt könnte beispielsweise der Einbau moderner Technologie zur Effizienzsteigerung eines Kohlekraftwerks oder der Neubau einer Anlage zum Einsatz erneuerbarer Energiequellen sein.

Voraussetzung für eine Generierung von Emissionsgutschriften ist, dass die Emissionsreduktionen zusätzlich zu Maßnahmen stattfinden, die auch ohne das Projekt erfolgt wären. Diese ökologische Zusätzlichkeit der Emissionsminderung wird anhand eines Referenzszenarios und gegebenenfalls weiterer Kriterien überprüft. Das Referenzszenario gibt an, welche Emissionen ohne die Durchführung des Projektes entstanden wären.

 

 

Joint Implementation (JI)

Clean Development Mechanism (CDM)

Vertragsparteien

des Kyoto-Protokolls

Industrie- und Transformationsländer mit verbindlichen Reduktionsverpflichtungen (in Annex I UNFCCC / Annex B des Kyoto-Protokolls aufgeführt). Jedes Land dieser Gruppe kann sowohl Gast- als auch Investorland sein.

Gastland: Entwicklungsländer ohne verbindliche nationale Reduktionsverpflichtungen (nicht in Annex I UNFCCC / Annex B Kyoto-

Protokoll aufgeführt).

Investorland: Industrie- und Transformationsländer (Annex I UNFCCC / Annex B Kyoto-Protokoll).

Übertragene Emissionsreduktionseinheit

Emission Reduction Units (ERU).

ERU werden aus den nationalen Inventaren des Gastlandes entnommen und auf das Investorland übertragen.

Certified Emission Reductions (CER).

Das Executive Board muss die CER nach Bestätigung durch die Operational Entity in das dafür vorgesehene Register einstellen; erst dann werden die CER den Projektträgern gutgeschrieben.

Anrechnungszeitraum

Projekte dürfen ab dem 1. Januar 2000 begonnen haben. Erzielte Emissionsminderungen können aber erst ab dem Jahr 2008 (Beginn der ersten Verpflichtungsperiode) angerechnet werden.

Emissionsminderungen können lt. Kyoto-Protokoll schon zwischen 2000 und 2008 erzeugt und für die Verpflichtungsperiode von 2008-2012 angespart werden.

 

Erneuerbare Energien

Als Schwerpunkt im Falle einer staatlichen Beteiligung an CDM-/JI-Fonds oder anderen direkten Nachfrageoptionen der Bundesregierung geplant

Energieeffizienz

Als Schwerpunkt im Falle einer staatlichen Beteiligung an CDM-/JI-Fonds oder anderen direkten Nachfrageoptionen der Bundesregierung geplant

Nuklearenergie

Nicht zugelassen laut Bonn Agreement / Marrakesh Accords

Senken

Alle in der 1.Verpflichtungsperiode zulässigen Senkenprojekttypen (Forst/ Aufforstung) stehen unter Vorbehalt der noch zu entwickelnden Kriterien (vor allem CDM). UN-Beschlussfassung ist auf COP 9 vorgesehen. Bis dahin werden Anmeldungen zu Senkenprojekten vorregistriert und die Klärung der Anerkennung und des Anerkennungsverfahren auf den Zeitpunkt nach COP 9 festgelegt. Mit der Vorregistrierung erfolgt keinerlei Vorfestlegung hinsichtlich der Anerkennung. Es wird bei der Planung von Senkenprojekten empfohlen, Zertifizierungen zumindest auf der Basis des FSC-Standards zu planen. Im Hinblick auf die Anerkennung von CDM- und JI-Projekten im Rahmen des EU-Emissionshandels wird z. Z. eine EU-Richtlinie erarbeitet. Dabei ist noch offen, ob und inwieweit Senkenprojekte zugelassen werden.

Andere Projekttypen (Unterscheidung nach UNFCCC-Kategorien für die AIJ-Pilotphase)

 

Alle anderen Projekttypen können in Deutschland genutzt werden. Einschränkungen auf der Ebene des Projekttypus gibt es nicht. Allerdings ist die Einhaltung von Standards, wie sie bei der Wasserenergienutzung von der World Commission on Dams (WCD) festgelegt wurden, unter den Aspekten Umweltverträglichkeit und Nachhaltigkeit Voraussetzung der Anerkennungsfähigkeit von Projekten.

 

b. Im Rahmen nationaler Klimaschutzpolitik:

Gesetz über den Handel mit Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen (Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz – TEHG, BGBl I Nr. 35 vom 14. Juli 2004, S. 1578-1590)
§ 1 Zweck des Gesetzes: Zweck dieses Gesetzes ist es, für Tätigkeiten, durch die in besonderem Maße Treibhausgase emittiert werden, die Grundlagen für den Handel mit Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen in einem gemeinschaftsweiten Emissionshandelssystem zu schaffen, um damit durch eine kosteneffiziente Verringerung von Treibhausgasen zum weltweiten Klimaschutz beizutragen.

Gesetz über den nationalen Zuteilungsplan für Treibhausgas-Emissionsberechtigungen in der Zuteilungsperiode 2005 bis 2007 (Zuteilungsgesetz 2007 – ZuG 2007, BR-Drs. 424/04 vom 28.05.2004)
Das Zuteilungsgesetz 2007 (ZuG) baut auf dem Nationalen Allokationplan (NAP) auf und definiert die zuteilungsfähige Gesamtmenge an CO2-Emissionsberechtigungen sowie konkrete Festlegungen von Regeln und Mengen der Zuteilung. Hierin werden allgemein die deutschen Emissionsziele für die Sektoren Industrie, Energiewirtschaft, Verkehr, Privathaushalte sowie Gewerbe, Handel und Dienstleistungen für die Perioden 2005-2007 und 2008-2012 festgelegt. Die derzeit emissionshandelspflichtigen Unternehmen fallen fast ausschließlich in die Sektoren Industrie und Energiewirtschaft: Hier dürfen zwischen 2005 und 2007 bis zu 503 Mio. t CO2 pro Jahr ausgestoßen werden. In der zweiten Zuteilungsperiode sollen die Emissionen in den Bereichen Energie und Industrie bis 2012 auf 495 Mio. t jährlich reduziert werden.

Nationales Klimaschutzprogramm. Beschluss der Bundesregierung vom 13. Juli 2005 (Sechster Bericht der Interministeriellen Arbeitsgruppe „CO2-Reduktion“)
Um die allgemeinen Klimaschutzziele zu erreichen, hat die Bundesregierung weitere spezifische Ziele zur Minderung von Treibhausgasemissionen festgelegt:

·         In der Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und der deutschen Wirtschaft zur Minderung der CO2-Emissionen und der Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung hat die deutsche Wirtschaft zugesagt, die CO2-Emissionen bis zum Jahr 2010 gegenüber 1998 um 45 Mio. t zu mindern.

·         Erhalt, Modernisierung und Ausbau von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen zielen auf die Minderung von insgesamt 23 Mio. t CO2 pro Jahr, jedenfalls nicht weniger als 20 Mio. t CO2 pro Jahr bis 2010 gegenüber dem Basisjahr 1998.

·         Der Anteil der Erneuerbaren Energien an der Stromversorgung soll bis zum Jahr 2010 auf mindestens 12,5 % und bis zum Jahr 2020 auf mindestens 20 % angehoben werden. Bis zur Mitte des Jahrhunderts sollen erneuerbare Energien rund die Hälfte des Energieverbrauchs decken.

·         Der Anteil erneuerbarer Energien an der Primärenergiebilanz soll auf 4,2 % bis zum Jahr 2010, bezogen auf 2000, verdoppelt werden.

·         Die Energieproduktivität ist bis 2020 gegenüber 1990 zu verdoppeln. Zur Umsetzung des europäischen Emissionshandelssystems hat der Gesetzgeber in § 4 Abs. 2 des Zuteilungsgesetzes 2007 Emissionsziele für die Bundesrepublik festgeschrieben, wobei die Ziele für die Zuteilungsperiode 2008-2012 im Jahre 2006 überprüft werden.

Im Mittelpunkt des Nationalen Klimaschutzprogramms 2005 stehen die Sektoren Private Haushalte und Verkehr, da der Emissionshandel die Zielerreichung für die Bereiche Industrie und Energiewirtschaft sicherstellt. Folgende Maßnahmen sind im Nationalen Klimaschutzprogramm 2005 verankert:

·         Private Haushalte

·         Öffentlichkeitsarbeit, Beratung und Innovation (u.a. Ausbau der Deutschen Energie-Agentur (dena) als Kompetenzzentrum für Energieeffizienz, breit angelegte Öffentlichkeitskampagnen, Ausbau der Ressortforschung des BMVBW und des Energieeinspar-Contracting im Wärmebereich)

·         Fördermaßnahmen (u.a. KfW-Programme im Gebäudebereich, Marktanreizprogramme für Biomasse und Sonne)

·         Ordnungsrechtliche Maßnahmen (u.a. Einführung der EnEV 2006 und Energieausweise)

·         Verkehr

·         Anreizmechanismen zur Verminderung der Transportintensität und zur Steigerung der Energieeffizienz des Verkehrssektors (u.a. Ausbau der Lkw-Maut zu einem „road-pricing“, aufkommensneutrale steuerliche Förderung von Pkw mit geringem Verbrauch, Einführung emissionsabhängiger Landegebühren auf deutschen Flughäfen)

·         technische Verbesserungen an Fahrzeugen und Kraftstoffen und Förderung alternativer Kraftstoffe und innovativer Antriebe (u.a. Substitution von herkömmlichen Kraftstoffen durch Biokraftstoffe, Weiterentwicklung der ACEA-Zusage der Automobilindustrie zur Reduzierung der spezifischen CO2-Emissionen von Neufahrzeugen, Substitution von F-Gasen in mobilen Klimaanlagen)

·         Information der Öffentlichkeit über ressourcenschonendes Verkehrsverhalten (u.a. Verstärkung der Kampagne „Neues Fahren“)

Das Bundeskabinett hat die Interministerielle Arbeitsgruppe „CO2-Reduktion“ beauftragt, künftig einmal im Jahr dem Kabinett einen Sachstandsbericht über die Entwicklung der nationalen Treibhausgasbilanz insbesondere mit Blick auf die Realisierung der Klimaschutzziele vorzulegen, der auf der Berichterstattung an die EU gemäß Art. 3 der Monitoring-Richtlinie und auf dem Nationalen Inventarbericht aufbaut. Darüber hinaus beauftragte das Kabinett die IMA „CO2-Reduktion“, im Jahr 2008 einen weiteren Bericht mit dem Ziel der Fortschreibung des Klimaschutzprogramms vorzulegen. In diesem Bericht werden ggf. Empfehlungen für die Modifizierung bestehender oder. die Notwendigkeit zusätzlicher Maßnahmen abgegeben. Der Bericht soll zum einen die Überprüfung der heutigen Beschlüsse unter dem Gesichtspunkt der Gestaltung eines konsistenten und kosteneffizienten Maßnahmenbündels vor dem Hintergrund des Zielerreichungsgrads prüfen. Zum anderen soll er Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Klimaschutzpolitik der Bundesregierung vor dem Hintergrund der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie sowie der europäischen und internationalen Entwicklung festlegen.

Seit 1998 wurden folgende Maßnahmen ergriffen, die zu einer wirksamen Senkung der CO2-Emissionen führen werden:

·         die ökologische Steuerreform, die durch einen stufenweisen Anstieg der Energiepreise in allen Bereichen Anreize zur Entwicklung und Markteinführung neuer Technologien sowie zum rationellen und sparsamen Umgang mit Energie gibt,

·         das Erneuerbare-Energien-Gesetz, mit dem die Verstromung erneuerbarer Energien unterstützt wird,

·         die Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, um die erreichte Ausbaudynamik der erneuerbaren Energien im Strommarkt zu verstetigen und fortzuentwickeln,

·         das Markteinführungsprogramm für erneuerbare Energien, das insbesondere dem Einsatz von Solarkollektoren - aber auch der rationellen Energienutzung - zugute kommt,

·         Einführung des Energiewirtschaftsgesetzes zur sicheren und umweltverträglichen, leitungsgebundenen Versorgung mit Elektrizität und Gas,

·         die Förderung schwefelarmer bzw. schwefelfreier Kraftstoffe verhilft darüber hinaus verbrauchs- und emissionsarmen Motortechniken zum Durchbruch,

·         die Einführung eines EU-weiten CO2-Emissionshandels, der einen Anreiz zur Errichtung von Neuanlagen mit geringeren CO2-Emissionen schaffen soll,

·         in der Energiewirtschaft das KWK-Gesetz, das den Erhalt und Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) beinhaltet,

·         im Gebäudebereich das Inkrafttreten der Energieeinsparverordnung zur Reduzierung des Energiebedarfs von Neubauten gegenüber dem bisherigen Stand um ca. 30 % sowie Nachrüstverpflichtungen im Gebäudebestand und die Ausweitung der Anforderungen bei baulichen Veränderungen,

·         im Verkehr u.a. Investitionen in die Schieneninfrastruktur sowie die Einführung einer streckenabhängigen Autobahnbenutzungsgebühr für schwere Lkw ab 01.01.2005.

·         Darüber hinaus sind in den wichtigsten emissionsverursachenden Bereichen wichtige weitere Maßnahmen vorgesehen, z.B.

·         die Überprüfung des KWK-Gesetzes sowie der Energieeinsparverordnung, um die in den Geltungsbereich der Regelungen bestehenden Umsetzungsdefizite aufzulösen,

·         die Fortentwicklung der ökologischen Steuerreform und stärkere Orientierung der Energiebesteuerung an Energiegehalt und CO2-Emissionen,

·         im nichtenergetischen Bereich bei der Kohleförderung die Steigerung der Grubengasnutzung, in der Landwirtschaft die Einführung der Biogastechnologie und Senkung des Stickstoffüberschusses in den Böden sowie bei bestimmten industriellen Produktionsprozessen die Substitution oder das Verbot klimawirksamer/ozonabbauender Stoffe wie FKW, H-FKW oder SF6.

Rechtsgrundlagen

United Nations Framework Convention on Climate Change UNFCCC (1992), Art. 4 1. a) und Art. 12
http://unfccc.int/resource/docs/convkp/conveng.pdf

Kyoto Protocol to the United Nations Framework Convention on Climate Change, Art. 7 und 8
http://unfccc.int/resource/docs/convkp/kpeng.pdf

Council Decision of 26 April 1999 amending Decision 93/389/EEC for a monitoring mechanism of Community CO2 and other greenhouse gas emissions (1999/296/EC), Art. 3 2. b)
http://europa.eu.int/eur-lex/pri/en/oj/dat/1999/l_117/l_11719990505en00350038.pdf