Datensammlung
für Parents4Future-Nb - 21.5.2019

von Joachim Gruber


Stromenergie-Erzeugung in Deutschland (TWh/a)

Quelle der Daten: AG-Energiebilanzen

http://acamedia.info/sciences/sciliterature/globalw/reference/20181214_brd_stromerzeugung1990-2018.pdf


Braunkohle

1990

170.9

1996

142.6

2000

148.3

2001

154.8

2002

158.0

2003

158.2

2004

158.0

2005

154.1

2006

151.1

2007

155.1

2008

150.6

2009

145.6

2010

145.9

2011

150.1

2012

160.7

2013

160.9

2014

155.8

2015

154.5

2016

149.5

2017

148.4

2018

145.5

= 22 GW


Steinkohle

1990

140.8

1996

147.1

2000

143.1

2001

138.4

2002

134.6

2003

146.5

2004

140.8

2005

134.1

2006

137.9

2007

142.0

2008

124.6

2009

107.9

2010

117.0

2011

112.4

2012

116.4

2013

127.3

2014

118.6

2015

117.7

2016

112.2

2017

92.9

2018

83.2 =

23 GW


Erdgas

1990

35.9

1996

41.1

2000

49.2

2001

55.5

2002

56.3

2003

62.9

2004

63.0

2005

72.7

2006

75.3

2007

78.1

2008

89.1

2009

80.9

2010

89.3

2011

86.1

2012

76.4

2013

67.5

2014

61.1

2015

62.0

2016

81.3

2017

86.7

2018

83.4


Erdöl

1990

10.8

1996

9.1

2000

5.9

2001

6.1

2002

8.7

2003

10.3

2004

10.8

2005

12.0

2006

10.9

2007

10.0

2008

9.7

2009

10.1

2010

8.7

2011

7.2

2012

7.6

2013

7.2

2014

5.7

2015

6.2

2016

5.8

2017

5.6

2018

5.2


Bruttoerzeugung insgesamt

1990

549.9

1996

536.8

2000

576.6

2001

586.4

2002

586.7

2003

609.3

2004

618.0

2005

623.2

2006

640.3

2007

641.4

2008

641.5

2009

596.5

2010

633.6

2011

612.9

2012

629.7

2013

638.9

2014

627.8

2015

648.1

2016

650.7

2017

653.6

2018

646.8



Volllaststunden pro Jahr

Geothermie (2008)[1]

8300

94,7 %

Kernenergie (2008)[1]

7700

87,9 %

Braunkohle (2008)[1]

6650

75,9 %

Biomasse (2008)[1]

6000

68,5 %

Windkraft Offshore (2011)[2]

2600–4500

29,7 %–51,4 %

Windkraft onshore (US-Neuanlagen 2014)[3]

3600

41,2 %

Steinkohle (2008)[1]

3550

40,5 %

Erdgas (2008)[1]

3150

36,0 %

Windkraft onshore (deutsche Neuanlagen seit 2013)[4]

2150

24,5 %

Windkraft onshore (10-Jahres-Mittel Deutschland 2016)[5]

1651

18,8 %

Mineralöl (2008)[1]

1650

18,8 %

Photovoltaik (München 2008)[1]

1010

11,5 %

Pumpspeicher (2007)[6]

970

11,1 %

Photovoltaik (Hamburg 2008)[1]

840

9,6 %

Quelle: Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Volllaststunde



vergleich.png



Quelle: Transitionblog.de - 1 und 2

Alternative Datenquelle: Petra Icha, Guner Kuhs, Entwicklung der spezifischen Kolendioxid-Emissionen des deutschen Strommix in den Jahren 1990 - 2017, Umweltbundesamt (UBA) April 2018


vollastb := 6650 h/a; (*Voll-Laststunden Braunkohlenkraftwerke pro Jahr*)

vollasts := 3550 h/a; (*Voll-Laststunden Steinkohlenkraftwerke pro Jahr*)

co2b := 2230 (*1148*) t/(GW h); (*CO2-Emission Braunkohle pro GW h, transitionblog (*UBA*)*)

co2s := 1080 (*847*) t/(GW h); (*CO2-Emission Steinkohle pro GW h, transitionblog (*UBA*)*)

co2gas := 640 t/(GW h); (*CO2-Emission Erdgas pro GW h*)

co2ol := 890 t/(GW h); (*CO2-Emission Erdöl pro GW h*)


CO2-Emissionen Braunkohle 2018: (145 TWh = 22 GW): 1230 g/kWh 145 109 kWh/a = 178350 109 g/a = 178 1012 g/a = 178 106 t/a = 178 Mt/a

CO2-Emissionen Steinkohle 2018: (83 TWh = 23 GW): 1080 g/kWh 83 109 kWh/a = 89640 109 g/a = 90 1012 g/a = 90 106 t/a = 90 Mt/a

-----------------

Emissionen Braun- + Steinkohle (2018): 268 Mt/a



Summe der größten Emittenten 136 Mt/a


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In vier Jahren 16 Gigawatt Kohlekraft vom Netz

Tilman Weber, 12. November 2018


Umweltverbände in Kohlekraft-Ausstiegskommission fordern schnelles Abschalten von 16 Gigawatt. Kommission für mehr Verkehrsinfrastruktur als Ausgleich.


Neues Energiewende-Etappenziel 2022 und Erhalt des Hambacher Forst Vorschlag für Kohlekommission: 7,5 GW zunächst als Reservekraftwerke


Die in der sogenannten Kohlekommission vertretenen Umweltschutzverbände BUND, Greenpeace und Deutscher Naturschutzring hatten kurz vor dem Tagungstermin vor dem Wochenende ihr neues Konzept präsentiert:


Außerdem dürften entgegen noch bestehender Pläne der Energiekonzerne ab sofort keine Dörfer mehr für den Tagebau von Braunkohle umgesiedelt werden – und auch der Rest des Hambacher Forsts am Südrand von Europas vielleicht größter Braunkohlegrube müsse stehen bleiben, verlangten BUND, Greenpeace und Deutscher Naturschutzring.



Kohleausstiegsgesetz

Gesetzentwurf über die Beendigung der Nutzung von Braun- und Steinkohle in Großfeuerungsanlagen

Autorinnen: Rechtsanwältin Dr. Roda Verheyen Ida Westphal, Juristin (ClientEarth)

unter Mitarbeit von Rechtsanwältin Dr. Cornelia Ziehm, Séverin Pabsch, Prof. Dr. Hermann Ott (ClientEarth) und Karsten Smid (Greenpeace)

Bei dem Gesetzentwurf zum Kohleausstieg handelt es sich um eine gemeinsame Arbeit zwischen Greenpeace und ClientEarth.


siehe auch: ClientEarth und Greenpeace liefern Blaupause für Kohleausstiegsgesetz



ANLAGE 1 (zu § 2 Absatz 1) Abschaltplan für Kohlekraftwerke bis 31.12.2022

§1 Bis zum 31. Dezember 2022 wird die in Deutschland zur Verfügung stehende Bruttoleistung zur Erzeugung von Strom bzw. Wärme aus


§2 Nach dem 31. Dezember 2019 dürfen die im Folgenden bezeichneten Anlagen nicht mehr betrieben werden:

(Braunkohle)

  1. Block C des Kraftwerks Niederaußem (300 MW),
  2. Block D des Kraftwerks Niederaußem (300 MW),
  3. Block A des Kraftwerks Grevenbroich – Neurath (290 MW),
  4. Block B des Kraftwerks Grevenbroich – Neurath (290 MW).

Das entspricht einer Senkung der Erzeugungskapazität um 1,3 GW (= 6% von 22 GW) bei Braunkohlekraftwerken.


§3 Nach dem 31. Dezember 2020 dürfen die im Folgenden bezeichneten Anlagen nicht mehr betrieben werden:

  1. Block G des Kraftwerks Niederaußem (Braunkohle),
  2. Block 3 C des Kraftwerks Mehrum,
  3. Kraftwerk Heyden.

Das entspricht einer Senkung der Erzeugungskapazität um


§4 Nach dem 31. Dezember 2021 dürfen die im Folgenden bezeichneten Anlagen nicht mehr betrieben werden:

  1. Block D des Kraftwerks Grevenbroich – Neurath (Braunkohle),
  2. Kraftwerk Wilhelmshaven (Uniper - Steinkohle),
  3. Kraftwerk Bremen-Farge (Steinkohle),
  4. Block A des Kraftwerks Bergkamen (Steinkohle).

Das entspricht einer Senkung der Erzeugungskapazität um 0,6 GW bei Braunkohlekraftwerken und 1,8 GW Steinkohlekraftwerken.


§5 Nach dem 31. Dezember 2022 dürfen die im Folgenden bezeichneten Anlagen nicht mehr betrieben werden:

  1. Block E des Kraftwerks Grevenbroich – Neurath (Braunkohle),
  2. Kraftwerk Ibbenbüren (Steinkohle),
  3. Kraftwerk Karlsruhe-RDK 7 (Steinkohle),
  4. Block 7 des Kraftwerks Mannheim (Steinkohle),
  5. Block 5 des Kraftwerks Staudinger (Großkrotzenburg - Steinkohle),
  6. Kraftwerk Rostock (Steinkohle),
  7. Block 7 des Kraftwerks Heilbronn (Steinkohle),
  8. Block 5 des Kraftwerks Zolling-Leininger (Steinkohle).

Das entspricht einer Senkung der Erzeugungskapazität um 0,7 GW bei Braunkohlekraftwerken und 4,2 GW Steinkohlekraftwerken.


ANLAGE 2 (zu § 2 Absatz 2)

Abschaltplan für Kohlekraftwerke bis 31.12.2026

§1 Bis zum 31. Dezember 2026 wird die in Deutschland zur Verfügung stehende Bruttoleistung zur Erzeugung von Strom

gemindert.



Fridays For Future

fordert die Einhaltung der Ziele des Pariser Abkommens und des 1,5°C-Ziels. Explizit fordern wir für Deutschland:

Entscheidend für die Einhaltung des 1,5°C-Ziels ist, die Treibhausgasemissionen so schnell wie möglich stark zu reduzieren. Deshalb fordern wir bis Ende 2019:



Kohlestrom: 50 Prozent weniger bis 2030 ist möglich – und nötig

https://www.umweltbundesamt.de/themen/kohlestrom-50-prozent-weniger-bis-2030-ist-moeglich

Der Gesetzgeber könnte aus den folgenden vier Optionen auswählen. Alle untersuchten Instrumente führen auch dazu, dass neben den deutschen Emissionen der deutsche Exportüberschuss beim Strom bis 2030 zurückgeht:

Mit allen vier Optionen ließe sich das Klimaziel für die Energiewirtschaft erreichen. Ein laut der UBA-Studie insgesamt robuster Weg wäre die Stilllegung von Braun- und Steinkohlekraftwerken (Option 1 oder 2), er erreicht auch eine hohe europäische Emissionsminderung. Die nationale Brennstoffsteuer (Option 3) reduziert die Stromerzeugung aus Erdgas- und Steinkohlekraftwerken in Deutschland am stärksten und wäre mit Blick auf die Strom-Erzeugungskosten in den Kraftwerken das kostengünstigste Instrument. Die Kraftwerksstilllegungen und die Begrenzung der Volllaststunden (Option 4) mindern vor allem den CO2-Ausstoß der Braunkohlekraftwerke.

Mit dem Rückgang des deutschen Exportüberschusses beim Strom bis 2030 könnten insbesondere Gas-Kraftwerke außerhalb Deutschlands stärker ausgelastet werden. Dies würde auch zu CO2-Minderungen außerhalb Deutschlands führen, da die Produktion von Gaskraftwerken übernommen würde, die weniger CO2 ausstoßen als Kohlekraftwerke. Die in den Optionen 1 und 2 vorgeschlagene direkte Minderung der Braunkohle¬verstromung hätten jedoch den Vorteil, dass sie im Gegensatz zu den Optionen 3 und 4 besser sicherstellen können, dass die Emissionen nicht nur in andere EU-Staaten verlagert werden.

Durch den deutschen Kohleausstieg bleiben CO2-Zertifikate auf den dem europäischen CO2-Markt ungenutzt. Damit es zu keinem Überangebot an ungenutzten CO2-Zertifikaten kommt, sollten die Mitgliedstaaten entsprechende Mengen bei den Versteigerungen kürzen und endgültig löschen dürfen. Der deutsche Kohleausstieg würde damit europakompatibel gemacht.. Mittel- bis langfristig müssten die niedrigeren CO2-Emissionen aus Deutschland aber eine Verringerung der im europäischen Emissionshandel zulässigen Gesamtmenge an europäischen CO2-Zertifikaten nach sich ziehen und das Cap für den CO2-Ausstoß abgesenkt werden.

Die in der Studie untersuchten Instrumente wirken sich unterschiedlich auf die wirtschaftliche Situation der einzelnen Kraftwerke aus: Wenn wie bei Option 1 und 2 einzelne Kohlekraftwerke aus dem Markt genommen werden, steigern die leicht höheren Strompreise den Gewinn der im Markt verbleibenden Kraftwerke. Ein nationaler CO2-Preisaufschlag von 10 Euro pro Tonne reduziert hingegen den Gewinn der betroffenen Kraftwerke deutlich, weil die zusätzlichen CO2-Kosten nur zum Teil durch den Strompreisanstieg kompensiert werden.

Zudem können die vier Optionen verfassungsrechtlich so ausgestaltet werden, dass der Staat keine Entschädigungen leisten muss. Wichtig ist vor allem, dass unverzüglich ein geordneter Strukturwandel eingeleitet wird. Dieser schafft Planungssicherheit für Investoren und hilft Fehlinvestitionen zu vermeiden, zum Beispiel durch den Aufschluss neuer oder die Erweiterung bestehender Tagebaue.


Klimaschutz im Stromsektor 2030 – Vergleich von Instrumenten zur Emissionsminderung

UBA, 2017



Abschlussbericht - Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“



PV-Strom

strom_aus_pv.jpg

Quelle: http://acamedia.info/sciences/sciliterature/globalw/reference/strom_aus_pv_l.tiff

Quelle der Daten (im Cache)


Figure: Between 2000 and 2012 the German annual photovoltaic (PV) electricity generation doubled every 1.6 years.


Notation


Windstrom

strom_aus_wind.jpg

Quelle: http://acamedia.info/sciences/sciliterature/globalw/reference/strom_aus_wind_l.tiff

Figure: German annual electricity generated with on-shore wind turbines doubled


2014 energy production from wind: 51.2 TWh (in cache).
For comparison: In 2012 German gross power generation was 630.1 TWh (in cache).


Notation


Bedeutung dieser Graphiken

wir physiker vereinfachen, arbeiten mit leicht begreifbaren modellen, wenn wir sehr komplexe vorgänge grundlegend verstehen wollen. diese modelle stellen die essenz, das wesentliche auf die einfachst mögliche weise dar. deswegen zogen wir das kopernikanische system dem ptolemäischen vor.

die alleinige Einbeziehung der leistung von pv und on-shore wind in diese analyse einer decarbonisierung unserer gesellschaft ist solch eine erlaubte vereinfachung. s4f stellen mit ihrer unterstützung der fff-bewegung fest, dass die details für die verwirklichung dieser großen transformation unserer gesellschaft erfüllt sind. beispielsweise sind solche details geliefert worden

der wbgu charakterisiert die anstehende transformation als eine, die

vergleichbar ist.

die mehrheit der deutschen gesellschaft ist bereit zu dieser großen transformation. einzig unsere politischen repräsentanten der letzten 2 jahrzehnte haben es der energieindustrie ermöglicht, den planeten in eine klimakatastrophe zu führen.

diese vereinfachte argumentation ist um vieles gesicherter als die argumente

um wieviel gesicherter ist sie? um den faktor 100, 1000, 10 000 oder sogar 1 million. wir wissen es nicht. trotzdem laufen die kernkraftwerke noch, trotzdem produzieren sie für geologische langzeiträume tödlichen nuklearen abfall.

dass dies nicht teil eines allumfassenden gesellschaftlichen konsenses, unseres grundlegenden allgemeinwissens wie rechnen, lesen und schreiben ist, weist auf eine tiefgehende menschliche irrationalität hin.

Beurteilung:


Kosteneinsparungen bei Benutzung einer eigenen PV-Anlage mit Speicher, der 80% Netzautarkie gewährt (d.h. 20% des Stroms wird noch mit dem Netz ausgetauscht).

eigene Berechnung

(a) Kosten einer 5.0 kWp-schlüsselfertigen PV-Anlage:

(b) Kosten für 2.5 kWh "nutzbare Speicherkapazität" pro MWh Verbrauch (diese Kapazität liefert 80% Netzautarkie gemäß nebenstehendem Bild (im Cache).)

(c) Vernachlässigung der Einspeisevergütung und Förderung bei der Anschaffung

(d) Resultat

Begrenzung der Einspeiseleistung von netzgekoppelten Photovoltaiksystemen mit Batteriespeichern

Johannes Weniger, Volker Quaschning Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) Berlin, 28. Symposium Photovoltaische Solarenergie, Kloster Banz, Bad Staffelstein, 06.-08. März 2013

PV-Batteriesysteme lassen sich mit unterschiedlichen Zielsetzungen betreiben. Die Betriebsstrategie hat entscheidenden Einfluss auf die Höhe und auf den zeitlichen Verlauf der Netzeinspeisung.

Steht die Steigerung des Eigenverbrauchsanteils im Vordergrund, kann der Strombezug aus dem Netz verringert werden. Dieser Beitrag zeigt, dass zur Eigenverbrauchserhöhung die Größe des Batteriespeichers auf die PV-Leistung und auf den Strombedarf abgestimmt werden muss.

Erst durch Letzteres können Batteriespeicher nicht nur die verbleibende Last am Abend, sondern auch die PV-Einspeisespitzen zur Mittagszeit reduzieren. Somit leisten Batteriespeicher einen Beitrag zur Integration von PV-Systemen in das Energiesystem. Die Kombination von netzgekoppelten PV-Systemen mit dezentralen Batteriespeichern ist daher für den weiteren PV-Zubau und für die Erschließung des gesamten PV-Potenzials in Deutschland von entscheidender Bedeutung.

Detail: Festgelegte Einspeiseleistung

Eine weitere Betriebsstrategie von PV-Batteriesystemen besteht darin, die Einspeiseleistung (Wirkleistung) in das Netz auf einen festgelegten Wert zu begrenzen. Hierzu wird die PV-Leistung oberhalb einer definierten Leistungsgrenze zur Batterieladung genutzt, wodurch die Netzbelastung durch PV- Einspeisespitzen verringert werden kann. Bild 8 zeigt an zwei Tagen den Verlauf der Leistungsflüsse bei Begrenzung der Einspeisung auf 50 % der installierten PV-Nennleistung.



Ergebnis der Kohlekommission: Für den Klimaschutz ein fatales Ergebnis

Volker Quaschning, erschienen in neue energie 02/2019, S.15-17.



Anpassung der Zielkorridore erforderlich

Volker Quaschning



Kein wirksamer Klimaschutz durch langsamen Kohleausstieg

Volker Quaschning, Januar 2019

CO2-Reduktion nach Quaschning.jpg

Quelle: Volker Quaschning, Kein wirksamer Klimaschutz durch langsamen Kohleausstieg, Januar 2019


Gesamtes CO2 (aus Volker Quaschning, Kein wirksamer Klimaschutz durch langsamen Kohleausstieg, Januar 2019)

1990

1050.0

1996

960.0

2000

880.0

2001

910.0

2002

900.0

2003

890.0

2004

870.0

2005

860.0

2006

850.0

2007

840.0

2008

830.0

2009

830.0

2010

780.0

2011

810.0

2012

815.0

2013

818.0

2014

810.0

2015

780.0

2016

780.0

2017

780.0

2018

780.0



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CO2-Red-FFF.tiff

CO2-Red-hoehne.tiff

CO2-Red-wbgu.tiff


Linie UBA: < 1 Euro/(Tag Haushalt)

Eine Verringerung seiner energiebedingten CO2-Emission um 40 % (von 2007) bis 2020 würde jeden von uns weniger als 1 Euro pro Tag kosten oder 50 Euro pro jährlich eingesparter Tonne CO2.
- energiebedingt bedeutet bei der öffentlichen Stromerzeugung, der zentralen Wärmeerzeugung (z.B. in Heizwerken), in den Raffinerien und Kokereien -


Niklas Höhne: Klimaabkommen: Nächster Halt "Marrakesch",

Mitbegründer New Climate Institute, Köln, Universität Wageningen

Deutsche Welle 8.11.2016

"Um dem Pariser Abkommen wirklich gerecht zu werden, muss Deutschland in den kommenden 10 - 15 Jahren alle seine Kohlekraftwerke abschalten, und die letzten mit fossilen Kraftstoffen angetriebenen Autoos sollten bis 2030 verkauft sein."

„Kohleausstieg bis 2030 unbedingt nötig“

„Wir könnten einen Großteil der Kohlekraftwerke sofort abschalten, ohne dass das Licht ausgeht“, sagte der Klimaforscher Niklas Höhne im Dlf. Unser CO2-Budget sei jetzt schon aufgebraucht. Derzeit fehle aber der politische Wille für einen früheren Kohleausstieg.

Niklas Höhne im Gespräch mit Georg Ehring - 3. Mai 2019

Ehring: Wäre das denn überhaupt möglich? Kann man so schnell runter?

Höhne: Das geht. Die Sache ist immer nur, zu welchen Veränderungen ist man bereit und wer gewinnt oder wer verliert bei solch einem Umbruch. Wir könnten einen Großteil der Kohlekraftwerke jetzt sofort abschalten, die Hälfte oder ein Drittel vielleicht, ohne dass irgendetwas passiert, ohne dass das Licht ausgeht. Wir müssten uns aber wirklich sehr, sehr anstrengen. – Wir könnten auch mehr Elektroautos fördern zum Beispiel, die auch langfristig nötig sind, um Emissionen auf null zu begrenzen. Wir könnten Gebäude schneller renovieren auf null Energieverbrauch. Das ist alles möglich, aber man muss es wirklich wollen, und da fehlt bei der Politik derzeit noch ein bisschen der Wille.

„Fridays for Future ist aus Klimasicht sehr, sehr positiv“

Ehring: Im Moment wird ja sehr stark diskutiert über CO2-Steuern oder einen Preis für das Treibhausgas CO2. Wäre das ein Ansatz, mit dem man schneller runterkäme?

Höhne: Das wäre ein sehr wichtiger Schritt, der quasi jetzt auf dem Tisch liegt und unbedingt umgesetzt werden müsste. Wichtig ist dabei, dass man CO2-Emissionen verteuert und es so durch ein wirtschaftliches Instrument möglich macht, dass die Menschen sich richtig verhalten. Wichtig ist beim CO2-Preis unbedingt der soziale Ausgleich. Durch eine neue Steuer wird Geld generiert, in den Haushalt geschwemmt, und das sollte man gerade an die einkommensschwachen Haushalte wieder zurückverteilen, damit die, die besonders unter diesem CO2-Preis leiden, auch dann kompensiert werden dafür.



Globale CO2-Emissionen stagnieren

Wenig Reduktionen bei den großen Emittenten, weitere Zunahme in Entwicklungsländern

01-34781.jpg



01-34782.jpg



420px-Treibhausgase2005.jpg


Bernhard Stoevesand (Head of Department Aerodynamics, CFD and stochastic Dynamics, Fraunhofer-Institut IWES, Kassel): Wir werden wir nächstes Jahr das erste Jahr haben, indem wir einen Rückgang an installierter Windkraft Leistung in Deutschland haben. Da würde ich nicht sagen, dass die Erneuerbaren auf dem richtigen Weg sind.

Quelle: http://acamedia.info/sciences/sciliterature/globalw/reference/pffnb/CO2-Red-wbgu.jpg



wbgu_sn2009_tab5.3-1.jpg

Tabelle 5.3-1 listet exemplarisch nationale Emissionsbudgets auf, die sich bei einer gleichmäßigen Pro-Kopf-Aufteilung des globalen kumulativen CO2-Budgets zwischen 1990 und 2050 ergeben. Es wird eine 75%ige Wahrscheinlichkeit für das Halten der 2 Grad Celsius-Leitplanke gewählt; daraus errechnet sich mittels der einschlägigen klimawissenschaftlichen Betrachtungen ein Gesamtbudget von 1.100 Mrd. t CO2 aus fossilen Quellen (Kasten 5.3-1). Als demografisches Referenzjahr wird ebenfalls 1990 bestimmt.

Quelle: WBGU, Kassensturz für den Weltklimavertrag - Der Budgetansatz, Sondergutachten, 2009



Scientists for Future

Fakten

  1. Weltweit ist die Durchschnittstemperatur bereits um etwa 1 °C angestiegen (relativ zu 1850–1900). Rund die Hälfte des Anstiegs erfolgte in den letzten 30 Jahren.
  2. Weltweit waren die Jahre 2015, 2016, 2017 und 2018 die heißesten Jahre seit Beginn der Wetteraufzeichnungen.
  3. Der Temperaturanstieg ist nahezu vollständig auf die von Menschen verursachten Treibhausgas-Emissionen zurückzuführen.
  4. Bereits mit der aktuellen Erwärmung sind wir in vielen Regionen mit häufigeren und stärkeren Extremwetterereignissen und deren Folgen wie Hitzewellen, Dürren, Waldbränden und Starkniederschlägen konfrontiert.
  5. Die Auswirkungen der globalen Erwärmung sind zudem eine Gefahr für die menschliche Gesundheit. Neben den oben genannten direkten Folgen sind dabei auch indirekte Folgen der globalen Erwärmung wie Ernährungsunsicherheit und die Verbreitung von Krankheitserregern und ‑überträgern zu beachten.
  6. Falls die Weltgemeinschaft die vom Pariser Abkommen angestrebte Beschrän­kung der Erwärmung auf 1,5 °C verfehlt, ist in vielen Regionen der Welt mit erheblich verstärkten Klimafolgen für Mensch und Natur zu rechnen.
  7. Um mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Erwärmung von 1,5 °C nicht zu überschreiten, müssen die Nettoemissionen von Treibhausgasen (insbesondere CO2) sehr rasch sinken und in den nächsten 20 bis 30 Jahren weltweit auf null reduziert werden.
  8. Stattdessen steigen die CO2-Emissionen weiter. Mit den Vorschlägen, die welt­weit derzeit auf dem Tisch liegen, wird die Erwärmung bis zum Ende des Jahr­hunderts wahrscheinlich bei über 3 °C liegen und anschließend aufgrund anhaltender Emissionen und Rückkoppelungseffekte weiter zuneh­men.
  9. Bei derzeitigen Emissionen reicht das verbleibende globale CO2-Emissionsbudget für den 1,5-Grad-Pfad nur für etwa 10 Jahre. Auch für den 2-Grad-Pfad reicht es nur für etwa 25–30 Jahre.
  10. Anschließend leben wir von einem „CO2-Über­ziehungskredit“, d. h. die ab dann emittierten Treibhausgase müssen später unter großen Anstrengungen wieder aus der Atmosphäre entfernt werden. Bereits die heute lebenden jungen Menschen sollen diesen „Kredit“ wieder abbezahlen. Gelingt dies nicht, werden viele nachfolgende Generationen unter den gravierenden Folgen der Erderwärmung leiden.
  11. Bei zunehmender Erwärmung der Erde werden gefährliche klimatische Kipp-Punkte des Erdsystems, d. h. sich selbst verstärkende Prozesse, immer wahr­scheinlicher. Dies würde dazu führen, dass eine Rückkehr zu heutigen globalen Temperaturen für kommende Generationen nicht mehr realistisch ist.
  12. Die Ozeane nehmen zurzeit rund 90 % der zusätzlichen Wärme auf. Sie haben zudem etwa 30 % des bisher emittierten CO2 aufgenommen. Die Konsequenzen sind Meeres­spiegelanstieg, Verlust von Meereis, Versauerung und Sauerstoffmangel im Ozean. Die konsequente Umsetzung der Ziele des Pariser Abkommens ist essentiell, um Mensch und Natur zu schützen und den Verlust von marinen Arten und Lebensräumen, besonders der akut gefährdeten Korallenriffe, zu begrenzen.
  13. In vielen Bereichen werden menschliche Lebensgrundlagen durch Überschreitung der planetaren Belastungsgrenzen gefährdet. Mit Stand von 2015 sind zwei der neun Grenzen bedenklich überschritten (Klimaerwärmung und Landnutzungsänderungen), zwei weitere (Zerstörung genetischer Vielfalt (Biodiversität) und Belastung der Phosphor- und Stickstoffkreisläufe) kritisch überschritten
  14. Zurzeit findet das größte Massenaussterben seit dem Zeitalter der Dinosaurier statt. Weltweit sterben Arten derzeit 100- bis 1000-mal schneller aus als vor dem Beginn menschlicher Einflüsse. In den letzten 500 Jahren sind über 300 Landwirbeltierarten ausgestorben; die untersuchten Bestände von Wirbeltierarten sind zwischen 1970 und 2014 im Durchschnitt um 60 % zurückgegangen.
  15. Gründe für den Rückgang der Biodiversität sind zum einen Lebensraumverluste durch Landwirtschaft, Entwaldung und Flächenverbrauch für Siedlung und Verkehr. Zum anderen sind es invasive Arten, sowie Übernutzung in Form von Übersammlung, Überfischung und Überjagung.
  16. Die Erderwärmung kommt hinzu: Bei unveränderten CO2-Emissionen könn­ten bis 2100 z. B. aus dem Amazonasbecken oder von den Galapagosinseln die Hälfte der Tier- und Pflanzenarten verschwinden. Auch für die tropischen Korallenriffe ist die Meereserwärmung der Hauptbedrohungsfaktor.
  17. Auch der Verlust an landwirtschaftlicher Nutzfläche und Bodenfruchtbarkeit, sowie die irreversible Zerstörung von Artenvielfalt und Ökosystemen, gefährden die Lebensgrundlagen und Handlungsoptionen heutiger und kommender Gene­rationen.
  18. Insgesamt besteht durch unzureichenden Schutz der Böden, Ozeane, Süßwas­serressourcen und Artenvielfalt – bei gleichzeitiger Erderwärmung als „Risiko­vervielfacher” – die Gefahr, dass Trinkwasser- und Nahrungs­mittelknappheit in vielen Ländern soziale und militärische Konflikte auslösen oder verschärfen und zur Migration größerer Bevölkerungsgruppen beitragen.
  19. Eine nachhaltige Ernährung mit starker Reduzierung unseres Fisch-, Fleisch- und Milchkonsums und eine Neuausrichtung der Landwirtschaft auf ressourcen­schonende Lebensmittelproduktion sind für den Schutz des Klimas, der Land- und Meeresökosysteme notwendig.
  20. Nutztierhaltung erzeugt auf über vier Fünftel der landwirtschaftlich genutzten Fläche weniger als ein Fünftel der weltweit konsumierten Kalorien und hat einen erheblichen Anteil am Ausstoß klimaschädlicher Treibhausgase. Da die landwirtschaftlich genutzte Fläche Dauergrünland, Dauerkulturen und Ackerflächen umfasst, und ein erheblicher Teil des Dauergrünlandes nicht in Ackerland verwandelt werden kann, ist auch folgender Vergleich relevant: über ein Drittel der weltweiten Getreideernte wird zurzeit als Tierfutter verwendet.<
  21. Ein verstärkter Direktkonsum von pflanzlicher Nahrung reduziert den Bedarf an knapper Ackerfläche, erzeugt weniger Treibhausgase und hat zudem erhebliche gesundheitliche Vorteile.
  22. Die direkten staatlichen Subventionen für fossile Brennstoffe betragen jährlich mehrere 100 Milliarden US-Dollar. Berücksichtigt man zusätzlich noch die nicht durch Steuern ausgeglichenen Sozial- und Umweltkosten (vor allem Gesundheitskosten durch Luftverschmutzung), wird die Nutzung fossiler Brennstoffe nach Schätzungen von Experten des Internationalen Währungsfonds (IMF) weltweit mit rund 5 Billionen US-Dollar pro Jahr unterstützt; das sind 6,5 % des Welt-Bruttoinlandsproduktes von 2014.
  23. Um dem Verursacherprinzip Rechnung zu tragen, müssten die Klimaschäden den Kosten der Verbrennung fossiler Brennstoffe zugerechnet werden. Eine Methode, mit der die Emissionen besonders effizient gesenkt werden können, sind z. B. CO2-Preise. Solange eine Versorgung durch kostengünstige erneuerbare Energieformen noch nicht ausreichend erreicht ist, müssen die dadurch entstehenden Belastungen sozialverträglich gestaltet werden. Dies ist beispielsweise durch Transferzahlungen oder Steuererleichterungen für besonders betroffene Haushalte oder eine pauschale Auszahlung an die Bürgerinnen und Bürger möglich.
  24. Stark sinkende Kosten und steigende Produktionskapazitäten für bereits einge­führte klimafreundliche Technologien machen eine Abkehr von fossilen Brennstoffen hin zu einem vollständig auf erneuerbaren Energien basierenden Energiesystem be­zahlbar und schaffen neue ökonomische Chancen.




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Version: 17.5.2019
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Joachim Gruber