Datum: 6.2.2015

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Sehr geehrte Frau Bluhm,


das Bündnis Bürgerenergie (BBEn), über dessen Arbeit ich mich seit seiner Gründung kontinuierlich informiere, berichtet über die Behinderung von Bürgerenergie-Genossenschaften durch das BaFin und das neue KAGB. Dem BBEn zufolge zeige die Praxis, dass die BaFin ihre bisherigen Erfahrungen und Prozesse nicht auf Genossenschaften übertragen kann, weil diese sich nicht gründen mit dem Ziel, überwiegend kommerziell tätig zu sein. 


Daher fordert das BBEn,

(*) die Kontrolle von Bürgerenergie-Genossenschaften solle ausschließlich den zuständigen Prüfverbänden unterliegen. Die BaFin habe das Prüfergebnis des zuständigen Prüfungsverbands einer Genossenschaft zu akzeptieren.


(*) der Gesetzgeber solle mit einer Überprüfung des KAGB nicht bis Ende 2015 warten. Die katastrophalen Folgen des KAGB sind schon jetzt im Alltag sichtbar: Sie lähmen ein wirtschaftliches Engagement von Bürgern. 


Der Versuch, rechtliche Anforderungen an Genossenschaften ergänzend über das Kapitalanlagesetzbuch 

zu regulieren, habe zu einem Rückzug von Bürgerbeteiligung geführt. Das sei nicht nur schlecht für die Energiewende und mache nicht nur den Energiegenossenschaften zu schaffen. Die Bundesregierung erreiche mit dem KAGB, was sie laut Koalitionsvertrag verhindern will: Im Energiesektor wachse erneut der Einfluss von Großbanken und der Finanzindustrie, die ihre Gewinne bei den Endkunden (Bürgern) eintreiben. Der Förderung von Bürgerbeteiligung an der Energiewende hingegen werde ein Riegel vorgeschoben. 


Details finden Sie hier (Cache).


Ich möchte mich den Ausführungen des BBEn anschließen und Sie bitten, sich für die Überprüfung des KAGB einzusetzen. 


Ich wünsche Ihnen viel Freude und Erfolg bei Ihrer Arbeit im -nicht mehr ganz- neuen Jahr. Wenn ich Ihnen dabei helfen kann, lassen Sie's mich wissen.


Dr. Joachim Gruber 

Physiker, Ankershagen

http://acamedia.info/sciences/J_G/