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Politik
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23.10.2007

Stellungnahme zum BMWi-Entwurf der KWKG-Novelle vom 9.10.07

Der KWKG- Entwurf des BMWi vom 9.10.07 ist noch nicht in der Ressortabstimmung. Er ist aber weithin bekannt geworden. Die Grundstruktur des Entwurfs wird im Wesentlichen durch die Meseberger Eckpunkte vorgegeben, d.h.:

· Planmäßiges Auslaufen der Förderung von Bestandsanlagen gemäß dem geltenden KWKG;

· Förderung des Neubaus und der Modernisierung von (gemäß EU- KWK-Richtlinie) hocheffizienten KWK- Anlagen, die bis Ende 2013 in Betrieb gehen, bei Beibehaltung des Fördersystems des geltenden KWK-G, d.h. Zuschlagszahlungen finanziert durch Umlageverfahren;

· Förderung des Ausbaus von Nah- und Fernwärmenetzen bis 20% Investitionszuschuss finanziert durch Aufnahme in das Umlageverfahren;

· Weiterführung und Deckelung der KWK-Umlage auf derzeitigem Niveau (ca. 750 Mio €/a), davon bis zu 150 Mio €/a vorgesehen für Ausbau Nah-/Fernwärme;

· Beschränkung der Förderdauer in zeitlicher und mengenmäßiger Hinsicht.

In diesem vorgegebenen Rahmen sind v.a. die Modalitäten von Förderhöhe und Förderdauer wesentlich. Dafür hatten die Verbände AGFW, B.KWK, VKU und Ver.di gemeinsm Eckpunkte vorgeschlagen, die in dem bisher einzig vorliegendem Entwurf einer KWKG- Novelle, dem der SPD- Bundestagsfraktion vom 29.3.07, weitgehend berücksichtigt und präzisiert wurden. Eine Förderung des Ausbaus von Wärmenetzen war in dem Entwurf nicht vorgesehen; vielmehr kursierte die Vorstellung, den Ausbau durch Investitionszuschüsse zu fördern, die aus den Erlösen der Auktionierung von Emissionsrechten zu finanzieren seien.

Zu den wesentlichsten Modalitäten des SPD-Entwurfs für die Förderung von KWK-Strom verhalten sich die des BMWi-Entwurf wie folgt:

· Übereinstimmend werden Förderhöhe und -dauer für KWK-Anlagen nicht nach Leistungsgröße oder anderen Kriterien differenziert außer für kleine Anlagen bis 50 kW und über 50 kW bis 2MW. Das entspricht dem geltenden KWKG, dass freilich für KWK-Anlagen über 2 MW nur begrenzt Modernisierung förderte, aber keinen Neubau.

· Übereinstimmend sind die Kriterien für die Förderung künftiger Modernisierung die gleichen wie im geltenden KWKG (d. h.: Erneuerung die Effizienz bestimmender Anlagenteile und Kosten der Erneuerung mindestens 50% der für Neuerrichtung).

· Die Fördersätze werden im BMWi-Entwurf im Gegensatz zum SPD- Entwurf stark degressiv angesetzt und liegen deswegen deutlich niedriger.

So weit erschiene eine Einigung in der Ressortabstimmung und der folgenden parlamentarischen Gesetzgebung in Reichweite, da auch die Modalitäten des BMWi-Entwurfs für die Förderung des Ausbaus von Wärmenetzen als Diskussionsgrundlage geeignet erscheinen. Aber darüber hinaus enthält der BMWi- Entwurf drastische Restriktionen für den Ausbau der KWK-Erzeugungskapazität:

1. Die Förderung gilt (außer für Kleinstanlagen bis 50 kW) ab Inbetriebnahme und während der folgenden 5 Jahre, maximal aber 20.000 Vollbenutzungsstunden.

2. Überschreitet der durchschnittliche EEX- Grundlast- Börsenpreis P im Quartal 6,0 ct/kWh, so reduziert sich die Höhe der Zuschläge im folgenden Quartal um die Differenz P – 6 ct/kWh.

3. Im Gegensatz zum SPD- Entwurf bleibt es wie im geltenden KWKG dabei, dass nur der von Betreibern von Netzen für die öffentliche Versorgung aufgenommene Strom zuschlagsberechtigt ist.

Zu 1: KWK-Anlagen werden kaum noch für weniger, oft für erheblich mehr als 5.000 Vollbenutzungsstunden ausgelegt, Das Limit 20.000 Stunden bedeutet mithin, dass die KWK- Erzeugung künftig neu errichteter oder modernisierter KWK-Anlagen in der Regel höchstens 4 Jahre, oft noch erheblich kurzzeitiger gefördert wird. Für viele potenzielle KWK-Investoren dürfte das kaum ausreichend Anreiz zum Investieren schaffen.

Demgegenüber sehen der SPD-Entwurf wie auch der Vorschlag der genannten Verbände 6 Jahre (72 Monate) Förderung vor. Bei einer vorgesehenen Förderhöhe von 1,5 ct/kWh ergeben 6 Jahre Förderung – umgelegt auf etwa 20 Jahre Betriebsdauer – für moderne KWK-Anlagen volkswirtschaftlich günstige CO2-Minderungskosten erheblich unterhalb des derzeitigen Preisniveaus von ca. 20 €/t CO2 für Emissionsberechtigungen im Jahr 2008. (siehe http://www.bkwk.de/bkwk/aktuelles/politik/view_html?zid=308)


Zu 2: Schon derzeit notiert Grundlaststrom für 2008 über 60 €/MWh. Die Wirtschaftlichkeit der KWK- Erzeugung hängt auch vom Strompreis, noch stärker aber vom Brennstoffpreis – d.h. überwiegend vom Gaspreis – ab. Der B.KWK führt dazu im Positionspapier vom 5.10.07 zur KWK- Novelle (aus: http://www.bkwk.de/bkwk/aktuelles/politik/view_html?zid=310)

"Wenn überhaupt, dann könnte nur die Anbindung an Strom- und Brennstoffpreise Sinn ergeben. Dabei sind Börsenpreise bzw. Grenzübergangspreise nur für sehr große KWK- Anlagen ein sinnvoller Indikator. Maßgeblich für die Wirtschaftlichkeit mittlerer und kleinerer KWK- Anlagen sind die Preise auf den jeweiligen Netzebenen. Die Abhängigkeit der Wirtschaftlichkeit der großen Spannweite von KWK- Anlagen könnte daher nur durch ein komplexes System von Preisindikatoren einigermaßen zielführend abgebildet werden. Das dürfte sich abschreckend auf die Investitionsbereitschaft auswirken."

Zu 3: führt der BKWK im genannten Positionspapier vom 5.10.07 aus:

"Essenziell ist zunächst, dass die bisherige Begrenzung der Zuschlagszahlungen auf den in Netze der öffentlichen Versorgung eingespeisten KWK- Strom entfällt. Diese Begrenzung würde zwar Ausbau und Modernisierung von KWK- Anlagen für die öffentliche Versorgung nicht behindern, im Bereich Industrie und Dienstleistungen aber allenfalls im geringen Maß ermöglichen. So würde das Potenzial für den KWK- Ausbau etwa halbiert. Dafür sind weder aus wirtschaftlicher noch aus klimapolitischer Sicht triftige Gründe erkennbar."

Diese drei Modalitäten des BMWi-Entwurfs würden die Wirksamkeit der KWKG- Novelle für den KWK-Ausbau drastisch reduzieren und den Weg zu dem in den Merseburger Eckpunkten festgelegten Ziel blockieren, den Anteil der KWK-Stromerzeugung bis 2020 zu verdoppeln. Der BMWi- Entwurf enthält auch keinen Hinweis auf diese Zielsetzung; er streicht zudem die im geltenden KWKG formulierte Zielsetzung für 2010.

Ein weiteres Hindernis dafür, die Zielsetzung für 2020 mittels des novellierten KWKG adäquat auf den Weg zu bringen. besteht in der Deckelung der KWKG-Umlage im BMWi-Entwurf auf 600 Mio € pro Kalenderjahr mit der Maßgabe, bei Überschreitung in einem Kalenderjahr die im Gesetz festgelegten Zuschlagszahlungen nachträglich anteilig zu kürzen.
Diese Maßgabe bedeutet eine weitere Verunsicherung potentieller Investoren. Statt zu kürzen könnte man Zuschlagszahlung im Fall von Überschreitungen mittels entsprechender Logistik zeitlich verschieben. Weiter deckeln die Meseberger Eckpunkte die "KWK-Umlage auf dem derzeitigen Niveau (ca. 750 Mio €/ Jahr)" und nicht auf 600 Mio €/a. Nur bei Ausnutzung des Limits der Umlage für den Ausbau der Wärmenetze von 150 Mio könnte sich ein Deckel für KWK-Strom von 600 Mio €/a ergeben, wenn man die im Eckpunkte-Wortlaut durchaus enthaltene Flexibilität nicht nutzt. Dazu der BKWK im genannten Positionspapier vom 5.10.07:

"Würde die Umlage für die Förderung von KWK- Strom auf 600 Mio €/a begrenzt, so würde diese Begrenzung im Jahr 2014 greifen und dann (bei Ø 1,7ct/kWh Zuschlag) den Ausbau der Stromerzeugung auf maximal 35 TWh/a begrenzen. Das sind 5,5% der Bruttostromerzeugung 2006 gegenüber dem Ziel, bis 2020 zusätzlich 12,5% zu erreichen. Hier ist zu bedenken, dass die geförderte KWK- Erzeugung und damit die Höhe der Umlage aller Voraussicht nach bis 2014 (dem Jahr nach Inbetriebnahme aller geförderten KWK- Anlagen) steil ansteigt, um dann wieder abzufallen. Der B.KWK schlägt vor, die Deckelung 750 Mio €/a in 2012 – 2014 auf den Mittelwert dieser Jahre anzuwenden."

Die Erfahrungen aus Ländern wie Dänemark, Niederlande und Finnland, deren KWK-Erzeugung weit stärker als in Deutschland ausgebaut ist,[1] zeigen: kontinuierliche, eindeutige Willensbekundungen der Politik, die KWK zügig und nachhaltig auszubauen, sind eine ganz wesentliche Voraussetzung für den erfolgreichen Ausbau der KWK. Sie schaffen das Vertrauen in die Beständigkeit wirtschaftlich zuträglicher Rahmenbedingungen, das für die meisten KWK- Investoren sehr wichtig ist, weil sie keine Strommarkt-Experten sind, Strom nicht erzeugen müssen sondern beziehen können und weil die eigene gekoppelte Stromerzeugung nicht zum Kerngeschäft gehört.

Die deutsche Politik hat für die KWK-Politik nie eindeutige Signale gesetzt. So fördert das derzeit geltende KWK-Gesetz den KWK-Ausbau nicht einmal halbherzig[2]. Nun zeichnet sich mit dem BMWi-Entwurf wiederum eine sehr restriktive Haltung des für die KWK zuständigen Ministeriums ab, die sich fatal auf die Bildung von Vertrauen in die KWK- Politik auswirken wird, wenn die oben benannten drastischen Restriktionen nicht demnächst gestrichen werden.

Diskussionsbedarf für weitere Modalitäten des BMWi- Entwurfs besteht schließlich v.a. bezüglich der starken Degression der Förderhöhen und der Begrenzung des Zeitrahmens 2013 für die Inbetriebnahme geförderter KWK- Anlagen. Wegen des massiven Preisanstiegs für Kraftwerksausrüstungen als Folge des internationalen Kraftwerksbooms erscheint eine Ausdehnung des Zeitrahmens um einige Jahre geboten[3] Zur Degression der Förderhöhen führt der B.KWK im oben genannten Positionspapier vom 5.10.07 aus:

"Degression ist sinnvoll und wichtig im EEG zur Ausübung von Druck auf die Entwicklung der Anlagekosten. Die KWK ist stärker ausgereift, die Weiterentwicklung verläuft langsamer, im Rahmen der vorgesehenen, relativ kurzen Förderdauer hätte Degression keine Auswirkungen auf die zu fördernden KWK- Anlagen. Degression hat daher keine sinnvolle Funktion und sollte unterbleiben.

Als positiv für die KWK ist zu vermerken, dass der BMWi- Entwurf eine vorrangige Abnahmepflicht für KWK-Strom, auch aus Bestandsanlagen, einführt und die bisherige Bindung der Anschluss- und Abnahmepflicht an die Zuschlagszahlung aufhebt.

Redaktion Prof. Klaus Traube, Vizepräsident,
Energiepolitischer Sprecher



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[1] Laut EUROSTAT (Mitteilung 9.11.06 lag der Anteil der KWK- Stromerzeugung an der gesamtern stromerzeugung 2004 in Dänemark 50%, in Finnland 34%, in den Niederlanden 30%, im EU-Durchschnitt 10% und in Deutschland 9,3%.

[2] Es fördert Neubau nur von kleinen KWK- Anlagen, Modernisierungen nur in viel zu knappen Zeitrahmen und nur, wenn die Wärmeabgabe nicht erhöht wird. Zudem wird die Förderung nicht für den vom KWK- Betreiber selbst verbrauchten KWK- Strom gewährt.

[3] Da die Merseburger Eckpunkte aber den Zeitrahmen 2013 vorgeben ist der Regierungsentwurf für das KWKG daran gebunden; dieses Problem steht erst bei der parlamentarischen Gesetzgebung zur Debatte.





 

 

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