Rede Papst Benedikts XVI. im Deutschen Bundestag am 22. September 2011
https://www.bundestag.de/parlament/geschichte/gastredner/benedict/rede-250244
Sehr geehrter Herr BundesprŠsident!
Herr BundestagsprŠsident!
Frau Bundeskanzlerin!
Herr BundesratsprŠsident!
Meine Damen und Herren Abgeordnete!
Es ist mir Ehre und Freude, vor diesem Hohen Haus zu sprechen Ð vor dem Parlament meines deutschen Vaterlandes, das als demokratisch gewŠhlte Volksvertretung hier zusammenkommt, um zum Wohl der Bundesrepublik Deutschland zu arbeiten. Dem Herrn BundestagsprŠsidenten mšchte ich fŸr seine Einladung zu dieser Rede ebenso danken wie fŸr die freundlichen Worte der BegrŸ§ung und WertschŠtzung, mit denen er mich empfangen hat. In dieser Stunde wende ich mich an Sie, verehrte Damen und Herren Ð gewi§ auch als Landsmann, der sich lebenslang seiner Herkunft verbunden wei§ und die Geschicke der deutschen Heimat mit Anteilnahme verfolgt. Aber die Einladung zu dieser Rede gilt mir als Papst, als Bischof von Rom, der die oberste Verantwortung fŸr die katholische Christenheit trŠgt. Sie anerkennen damit die Rolle, die dem Heiligen Stuhl als Partner innerhalb der Všlker- und Staatengemeinschaft zukommt. Von dieser meiner internationalen Verantwortung her mšchte ich Ihnen einige Gedanken Ÿber die Grundlagen des freiheitlichen Rechtsstaats vorlegen.
Lassen Sie mich meine †berlegungen Ÿber die Grundlagen des Rechts mit einer kleinen Geschichte aus der Heiligen Schrift beginnen. Im ersten Buch der Kšnige wird erzŠhlt, da§ Gott dem jungen Kšnig Salomon bei seiner Thronbesteigung eine Bitte freistellte. Was wird sich der junge Herrscher in diesem wichtigen Augenblick erbitten? Erfolg Ð Reichtum Ð langes Leben Ð Vernichtung der Feinde? Nicht um diese Dinge bittet er. Er bittet: ãVerleih deinem Knecht ein hšrendes Herz, damit er dein Volk zu regieren und das Gute vom Bšsen zu unterscheiden verstehtÒ (1 Kšn 3,9).
Die Bibel will uns mit dieser ErzŠhlung sagen, worauf es fŸr einen Politiker letztlich ankommen mu§.
- Sein letzter Ma§stab und der Grund fŸr seine Arbeit als Politiker darf nicht der Erfolg und schon gar nicht materieller Gewinn sein.
- Die Politik mu§ MŸhen um Gerechtigkeit sein und so die Grundvoraussetzung fŸr Friede schaffen.
NatŸrlich wird ein Politiker den Erfolg suchen, der ihm Ÿberhaupt die Mšglichkeit politischer Gestaltung eršffnet.
- Aber der Erfolg ist dem Ma§stab der Gerechtigkeit, dem Willen zum Recht und dem Verstehen fŸr das Recht untergeordnet.
- Erfolg kann auch VerfŸhrung sein und kann so den Weg auftun fŸr die VerfŠlschung des Rechts, fŸr die Zerstšrung der Gerechtigkeit.
- ãNimm das Recht weg Ð was ist dann ein Staat noch anderes als eine gro§e RŠuberbandeÒ, hat der heilige Augustinus einmal gesagt.
Wir Deutsche wissen es aus eigener Erfahrung, da§ diese Worte nicht ein leeres Schreckgespenst sind. Wir haben erlebt,
- da§ Macht von Recht getrennt wurde,
- da§ Macht gegen Recht stand, das Recht zertreten hat und
- da§ der Staat zum Instrument der Rechtszerstšrung wurde Ð zu einer sehr gut organisierten RŠuberbande, die die ganze Welt bedrohen und an den Rand des Abgrunds treiben konnte.
Dem Recht zu dienen und der Herrschaft des Unrechts zu wehren ist und bleibt die grundlegende Aufgabe des Politikers. In einer historischen Stunde, in der dem Menschen Macht zugefallen ist, die bisher nicht vorstellbar war, wird diese Aufgabe besonders dringlich.
- Der Mensch kann die Welt zerstšren.
- Er kann sich selbst manipulieren.
- Er kann sozusagen Menschen machen und Menschen vom Menschsein ausschlie§en.
Wie erkennen wir, was recht ist? Wie kšnnen wir zwischen Gut und Bšse, zwischen wahrem Recht und Scheinrecht unterscheiden? Die salomonische Bitte bleibt die entscheidende Frage, vor der der Politiker und die Politik auch heute stehen.
In einem Gro§teil der rechtlich zu regelnden Materien kann die Mehrheit ein genŸgendes Kriterium sein. Aber da§ in den Grundfragen des Rechts, in denen es um die WŸrde des Menschen und der Menschheit geht, das Mehrheitsprinzip nicht ausreicht, ist offenkundig: Jeder Verantwortliche mu§ sich bei der Rechtsbildung die Kriterien seiner Orientierung suchen.
- Im 3. Jahrhundert hat der gro§e Theologe Origenes den Widerstand der Christen gegen bestimmte geltende Rechtsordnungen so begrŸndet: ãWenn jemand sich bei den Skythen befŠnde, die gottlose Gesetze haben, und gezwungen wŠre, bei ihnen zu leben É, dann wŸrde er wohl sehr vernŸnftig handeln, wenn er im Namen des Gesetzes der Wahrheit, das bei den Skythen ja Gesetzwidrigkeit ist, zusammen mit Gleichgesinnten auch entgegen der bei jenen bestehenden Ordnung Vereinigungen bilden wŸrde ÉÒ
Von dieser †berzeugung her haben die WiderstandskŠmpfer gegen das Naziregime und gegen andere totalitŠre Regime gehandelt und so dem Recht und der Menschheit als ganzer einen Dienst erwiesen. FŸr diese Menschen war es unbestreitbar evident, da§ geltendes Recht in Wirklichkeit Unrecht war.
- Aber bei den Entscheidungen eines demokratischen Politikers ist die Frage, was nun dem Gesetz der Wahrheit entspreche, was wahrhaft recht sei und Gesetz werden kšnne, nicht ebenso evident.
- Was in bezug auf die grundlegenden anthropologischen Fragen das Rechte ist und geltendes Recht werden kann, liegt heute keineswegs einfach zutage.
- Die Frage, wie man das wahrhaft Rechte erkennen und so der Gerechtigkeit in der Gesetzgebung dienen kann, war nie einfach zu beantworten, und sie ist heute in der FŸlle unseres Wissens und unseres Kšnnens noch sehr viel schwieriger geworden.
Wie erkennt man, was recht ist? In der Geschichte sind Rechtsordnungen fast durchgehend religišs begrŸndet worden:
- Vom Blick auf die Gottheit her wird entschieden, was unter Menschen rechtens ist.
- Im Gegensatz zu anderen gro§en Religionen hat das Christentum dem Staat und der Gesellschaft nie ein Offenbarungsrecht, eine Rechtsordnung aus Offenbarung vorgegeben.
- Es hat stattdessen auf Natur und Vernunft als die wahren Rechtsquellen verwiesen Ð
- auf den Zusammenklang von objektiver und subjektiver Vernunft,
- der freilich das GegrŸndetsein beider SphŠren in der schšpferischen Vernunft Gottes voraussetzt.
Die christlichen Theologen haben sich damit einer philosophischen und juristischen Bewegung angeschlossen, die sich seit dem 2. Jahrhundert v. Chr. gebildet hatte. In der ersten HŠlfte des 2. vorchristlichen Jahrhunderts kam es zu einer Begegnung zwischen
- dem von stoischen Philosophen entwickelten sozialen Naturrecht und
- verantwortlichen Lehrern des ršmischen Rechts.
In dieser BerŸhrung ist die abendlŠndische Rechtskultur geboren worden, die fŸr die Rechtskultur der Menschheit von entscheidender Bedeutung war und ist.
Von dieser vorchristlichen Verbindung von Recht und Philosophie geht der Weg
- Ÿber das christliche Mittelalter
- in die Rechtsentfaltung der AufklŠrungszeit
- bis hin zur ErklŠrung der Menschenrechte und
- bis zu unserem deutschen Grundgesetz, mit dem sich unser Volk 1949 zu den
- ãunverletzlichen und unverŠu§erlichen Menschenrechten als Grundlage
- jeder menschlichen Gemeinschaft,
- des Friedens und
- der Gerechtigkeit in der WeltÒ bekannt hat.
FŸr die Entwicklung des Rechts und fŸr die Entwicklung der HumanitŠt war es entscheidend, da§ sich die christlichen Theologen
- gegen das vom Gštterglauben geforderte religišse Recht
- auf die Seite der Philosophie gestellt,
- Vernunft und Natur in ihrem Zueinander als die fŸr alle gŸltige Rechtsquelle anerkannt haben.
Diesen Entscheid hatte schon Paulus im Brief an die Ršmer vollzogen, wenn er sagt:
ãWenn Heiden, die das Gesetz (die Tora Israels) nicht haben, von Natur aus das tun, was im Gesetz gefordert ist, so sind sieÉ sich selbst Gesetz. Sie zeigen damit, da§ ihnen die Forderung des Gesetzes ins Herz geschrieben ist; ihr Gewissen legt Zeugnis davon abÉÒ (Ršm 2,14f).
Hier erscheinen die beiden Grundbegriffe Natur und Gewissen, wobei Gewissen nichts anderes ist
- als das hšrende Herz Salomons,
- als die der Sprache des Seins gešffnete Vernunft.
Wenn damit bis in die Zeit der AufklŠrung, der MenschenrechtserklŠrung nach dem Zweiten Weltkrieg und in der Gestaltung unseres Grundgesetzes die Frage nach den Grundlagen der Gesetzgebung geklŠrt schien, so hat sich im letzten halben Jahrhundert eine dramatische VerŠnderung der Situation zugetragen.
- Der Gedanke des Naturrechts gilt heute als eine katholische Sonderlehre, Ÿber die au§erhalb des katholischen Raums zu diskutieren nicht lohnen wŸrde, so da§ man sich schon beinahe schŠmt, das Wort Ÿberhaupt zu erwŠhnen.
Ich mšchte kurz andeuten, wieso diese Situation entstanden ist. Grundlegend ist zunŠchst die These, da§ zwischen Sein und Sollen ein unŸberbrŸckbarer Graben bestehe.
- Aus Sein kšnne kein Sollen folgen, weil es sich da um zwei všllig verschiedene Bereiche handle.
- Der Grund dafŸr ist das inzwischen fast allgemein angenommene positivistische VerstŠndnis von Natur und Vernunft.
- Wenn man die Natur Ð mit den Worten von H. Kelsen Ð als ãein Aggregat von als Ursache und Wirkung miteinander verbundenen SeinstatsachenÒ ansieht, dann kann aus ihr in der Tat keine irgendwie geartete ethische Weisung hervorgehen.
- Ein positivistischer Naturbegriff, der die Natur rein funktional versteht, so wie die Naturwissenschaft sie erklŠrt, kann keine BrŸcke zu Ethos und Recht herstellen, sondern wiederum nur funktionale Antworten hervorrufen.
- Das gleiche gilt aber auch fŸr die Vernunft in einem positivistischen, weithin als allein wissenschaftlich angesehenen VerstŠndnis. Was nicht verifizierbar oder falsifizierbar ist, gehšrt danach nicht in den Bereich der Vernunft im strengen Sinn.
- Deshalb mŸssen Ethos und Religion dem Raum des Subjektiven zugewiesen werden und fallen aus dem Bereich der Vernunft im strengen Sinn des Wortes heraus.
- Wo die alleinige Herrschaft der positivistischen Vernunft gilt Ð und das ist in unserem šffentlichen Bewu§tsein weithin der Fall Ð, da sind die klassischen Erkenntnisquellen fŸr Ethos und Recht au§er Kraft gesetzt. Dies ist eine dramatische Situation, die alle angeht und Ÿber die eine šffentliche Diskussion notwendig ist, zu der dringend einzuladen eine wesentliche Absicht dieser Rede ist.
Das positivistische Konzept von Natur und Vernunft, die positivistische Weltsicht als Ganzes ist ein gro§artiger Teil menschlichen Erkennens und menschlichen Kšnnens, auf die wir keinesfalls verzichten dŸrfen. Aber es ist nicht selbst als Ganzes eine dem Menschsein in seiner Weite entsprechende und genŸgende Kultur.
- Wo die positivistische Vernunft sich allein als die genŸgende Kultur ansieht und alle anderen kulturellen RealitŠten in den Status der Subkultur verbannt, da verkleinert sie den Menschen, ja sie bedroht seine Menschlichkeit.
- Ich sage das gerade im Hinblick auf Europa, in dem weite Kreise versuchen, nur den Positivismus als gemeinsame Kultur und als gemeinsame Grundlage fŸr die Rechtsbildung anzuerkennen, alle Ÿbrigen Einsichten und Werte unserer Kultur in den Status einer Subkultur verwiesen und damit Europa gegenŸber den anderen Kulturen der Welt in einen Status der Kulturlosigkeit gerŸckt und zugleich extremistische und radikale Stršmungen herausgefordert werden.
- Die sich exklusiv gebende positivistische Vernunft, die Ÿber das Funktionieren hinaus nichts wahrnehmen kann, gleicht den Betonbauten ohne Fenster, in denen wir uns Klima und Licht selber geben, beides nicht mehr aus der weiten Welt Gottes beziehen wollen. Und dabei kšnnen wir uns doch nicht verbergen, da§ wir in dieser selbstgemachten Welt im stillen doch aus den VorrŠten Gottes schšpfen, die wir zu unseren Produkten umgestalten. Die Fenster mŸssen wieder aufgerissen werden, wir mŸssen wieder die Weite der Welt, den Himmel und die Erde sehen und all dies recht zu gebrauchen lernen.
Aber wie geht das?
- Wie finden wir in die Weite, ins Ganze?
- Wie kann die Vernunft wieder ihre Grš§e finden, ohne ins Irrationale abzugleiten?
- Wie kann die Natur wieder in ihrer wahren Tiefe, in ihrem Anspruch und mit ihrer Weisung erscheinen?
Ich erinnere an einen Vorgang in der jŸngeren politischen Geschichte, in der Hoffnung, nicht allzusehr mi§verstanden zu werden und nicht zu viele einseitige Polemiken hervorzurufen. Ich wŸrde sagen, da§ das Auftreten der škologischen Bewegung in der deutschen Politik seit den 70er Jahren zwar wohl nicht Fenster aufgerissen hat, aber ein Schrei nach frischer Luft gewesen ist und bleibt, den man nicht Ÿberhšren darf und nicht beiseite schieben kann, weil man zu viel Irrationales darin findet. Jungen Menschen war bewu§t geworden, da§ irgend etwas in unserem Umgang mit der Natur nicht stimmt. Da§ Materie nicht nur Material fŸr unser Machen ist, sondern da§ die Erde selbst ihre WŸrde in sich trŠgt und wir ihrer Weisung folgen mŸssen. Es ist wohl klar, da§ ich hier nicht Propaganda fŸr eine bestimmte politische Partei mache Ð nichts liegt mir ferner als dies.
Wenn in unserem Umgang mit der Wirklichkeit etwas nicht stimmt, dann mŸssen wir alle ernstlich Ÿber das Ganze nachdenken und sind alle auf die Frage nach den Grundlagen unserer Kultur Ÿberhaupt verwiesen. Erlauben Sie mir, bitte, da§ ich noch einen Augenblick bei diesem Punkt bleibe. Die Bedeutung der …kologie ist inzwischen unbestritten. Wir mŸssen auf die Sprache der Natur hšren und entsprechend antworten. Ich mšchte aber nachdrŸcklich einen Punkt noch ansprechen, der nach wie vor weitgehend ausgeklammert wird:
- Es gibt auch eine …kologie des Menschen. Auch der Mensch hat eine Natur, die er achten mu§ und die er nicht beliebig manipulieren kann. Der Mensch ist nicht nur sich selbst machende Freiheit. Der Mensch macht sich nicht selbst.
- Er ist Geist und Wille,
- aber er ist auch Natur,
- und sein Wille ist dann recht, wenn er
- auf die Natur hšrt,
- sie achtet und
- sich annimmt als der, der er ist und der sich nicht selbst gemacht hat.
- Gerade so und nur so vollzieht sich wahre menschliche Freiheit.
Kehren wir zurŸck zu den Grundbegriffen Natur und Vernunft, von denen wir ausgegangen waren. Der gro§e Theoretiker des Rechtspositivismus, Kelsen, hat im Alter von 84 Jahren Ð 1965 Ð den Dualismus von Sein und Sollen aufgegeben.
- Er hatte gesagt, da§ Normen nur aus dem Willen kommen kšnnen. Die Natur kšnnte folglich Normen nur enthalten, wenn ein Wille diese Normen in sie hineingelegt hat. Dies wiederum wŸrde einen Schšpfergott voraussetzen, dessen Wille in die Natur miteingegangen ist. ã†ber die Wahrheit dieses Glaubens zu diskutieren, ist všllig aussichtslosÒ, bemerkt er dazu.
- Wirklich? Ð mšchte ich fragen. Ist es wirklich sinnlos zu bedenken, ob die objektive Vernunft, die sich in der Natur zeigt, nicht eine schšpferische Vernunft, einen Creator Spiritus voraussetzt?
An dieser Stelle m٤te uns das kulturelle Erbe Europas zu Hilfe kommen.
- Von der †berzeugung eines Schšpfergottes her ist
- die Idee der Menschenrechte,
- die Idee der Gleichheit aller Menschen vor dem Recht,
- die Erkenntnis der Unantastbarkeit der MenschenwŸrde in jedem einzelnen Menschen und
- das Wissen um die Verantwortung der Menschen fŸr ihr Handeln entwickelt worden.
- Diese Erkenntnisse der Vernunft bilden unser kulturelles GedŠchtnis. Es zu ignorieren oder als blo§e Vergangenheit zu betrachten, wŠre eine Amputation unserer Kultur insgesamt und wŸrde sie ihrer Ganzheit berauben. Die Kultur Europas ist aus der Begegnung von
- Jerusalem - dem Gottesglauben Israels,,
- Athen - der philosophischen Vernunft der Griechen
- Rom - dem Rechtsdenken Roms entstanden
Diese dreifache Begegnung bildet die innere IdentitŠt Europas. Sie hat
- im Bewu§tsein der Verantwortung des Menschen vor Gott und
- in der Anerkenntnis der unantastbaren WŸrde des Menschen, eines jeden Menschen
Ma§stŠbe des Rechts gesetzt, die zu verteidigen uns in unserer historischen Stunde aufgegeben ist.
Dem jungen Kšnig Salomon ist in der Stunde seiner AmtsŸbernahme eine Bitte freigestellt worden. Wie wŠre es, wenn uns, den Gesetzgebern von heute, eine Bitte freigestellt wŠre? Was wŸrden wir erbitten? Ich denke, auch heute kšnnten wir letztlich nichts anderes wŸnschen als ein hšrendes Herz Ð die FŠhigkeit, Gut und Bšse zu unterscheiden und so wahres Recht zu setzen, der Gerechtigkeit zu dienen und dem Frieden. Vielen Dank fŸr Ihre Aufmerksamkeit!